Verweise
Datenbezüge (100)
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Siedlungsabfallbilanz ist als Teil A in der Landesabfallbilanz enthalten.
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Sonderabfallbilanz ist als Teil B in der Landesabfallbilanz enthalten. Die Auswertungen in Teil B werden von der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) erstellt.
Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.
Artenschutzprogramme, -projekte und sonstige Maßnahmen, die der Erhaltung von Pflanzenarten dienen.
Überwachung/Untersuchung von Schwimmbadwasser; Untersuchung von Wasser der Badegewässer
Bauschutt umfasst mineralische Abfälle und Baumaterial. Bau- und Abbruchabfälle stellen den mit Abstand größten Stoffstrom unter den Siedlungsabfällen dar. Insbesondere die mineralischen Fraktionen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften geeignet, in Recyclinganlagen aufbereitet und als Sekundärrohstoffe einer Verwertung zugeführt zu werden.
Datensammlung der Ergebnisse der Untersuchung von Gebrauchsgegenständen
Untersuchung von Gegenständen des täglichen Bedarfs
oberste Landesbehörde zur Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten
Hier finden sich wesentliche Zahlen, Daten und Fakten über Landesforsten Rheinland-Pfalz.
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle entsprechen Sonderabfällen bzw. gefährlichen Abfällen. Die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit ist ein zentrales Element der Abfallwirtschaft. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf die Nachweisführung und die Behandlung von Abfällen. In Rheinland-Pfalz unterliegen gefährliche Abfälle der Andienungspflicht bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH (SAM).
Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge:
- in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,
- explosiv oder brennbar sind,
- Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.
Informationen zu Bewirtschaftungsbezirken für Rot-, Dam- und Muffelwild in Rheinland-Pfalz.
Bioabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die mit den vorgenannten Abfällen vergleichbar sind. Sie stellen einen bedeutenden Teilstrom beim Siedlungsabfallaufkommen dar und sind aufgrund ihrer Zusammensetzung in besonderem Maße geeignet, nach entsprechender Behandlung Primärenergieträger zu substituieren.
Im Rahmen der Biotopbetreuung werden - vorwiegend in Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und bei gesetzlich geschützten Biotopen - Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt. statt.
Diese Maßnahmen sind aus den Naturschutzzielen abzuleiten und untereinander inhaltlich, räumlich und zeitlich abzustimmen.
Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sind die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.
In jedem Landkreis werden damit vom Land beauftragte Biotopbetreuer beauftragt.
Bilanz 1994 - 1999
Förderschwerpunkt "ölologisch standortgerechte Landnutzung, Renaturierung von Bachauen und Schaffung natürlicher Retentionsräume zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Nahe.
Diese Broschüre beinhaltet die Bilanz, die Akteure und das Konzept "Naheprogramm" von 1994 - 2000. Folgende Aufgabengebiete des Programms werden aufgeführt:
Rückhaltemaßnahmen
Gewässerrenaturierungen
Bodenordnungsverfahren
Modellbetrieb "Bodenschonende Bearbeitung"
Gewässerrandstreifen
Ausgewiesene Überschwemmungsgebiete
Gewässerpflegepläne
Förderung Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL)
Das Grundstrukturelement beinhaltet Standortdaten bezüglich der Wachstumsbedingungen (Wärme-, Wasser-, Nährstoffversorgung, Grund- und Stauwassereinfluss, Substratreihen) für Waldbäume /Waldökosysteme.
Elektromagnetische Strahlung umfasst in diesem Zusammenhang UV-Strahlung, sichtbares Licht, hoch- und niederfrequente Strahlung bis hin zu statischen elektrischen und magnetischen Feldern.
Umweltdaten liegen für Rheinland-Pfalz lediglich für Emissionen und Immissionen ausgewählter Hochfrequenzanlagen vor.
Der Begriff der Emissionen (abgeleitet von dem lateinischen Wort emittere = aussenden) kann in einem doppeldeutigen Sinn verwendet werden. Als Emissionen bezeichnet man den Vorgang, dass Stoffe, Schallwellen usw., die Immissionen hervorrufen können, von einer Quelle aus emittiert (ausgesendet) werden können. Darüber hinaus versteht man unter Emissionen die luftverunreinigenden Stoffe, Geräusche, Erschütterungen usw. selbst, die von der Quelle ausgesandt werden.
Emissionshandelspflichtige Anlagen
In Deutschland nehmen derzeit Betreiber von rund 1800 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit dem Jahr 2013 sind über CO2 hinaus weitere Treibhausgase und Branchen einbezogen. Seit 2012 ist auch der Flugverkehr, soweit er EU-Flughäfen berührt, in den Emissionshandel einbezogen.
Emissionshandel
Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem das Klima geschützt werden soll.
Die Treibhausgas-Emissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen werden auf eine Gesamtmenge – das sogenannte "Cap" – begrenzt und in Form handelbarer Rechte (Berechtigungen) ausgegeben. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher also für ein Unternehmen. Wer seine Treibhausgas-Emissionen reduziert, kann die entsprechend weniger benötigten Rechte verkaufen. Emissionshandel ist also der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen. Er gehört zu den sogenannten Kyoto-Mechanismen. Im Januar 2005 wurde der Emissionshandel in der Europäischen Union eingeführt. Das Kyoto-Protokoll erlaubt auch den internationalen Handel mit Treibhausgasen.
Emissionskataster
Unter dem Begriff "Emissionskataster" werden die Emissionen in die Luft von verschieden Emittentengruppen zusammengefasst.
Die betrifft z.B.:
- Die Emissionen aus nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen,
- Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen (Gebäudeheizung, Gewerbe),
- Emissionen des Kfz-Verkehrs
- Emissionen ds Schiffsverkehrs,
- Emissionen des Bahnverkehrs.
Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.
Informationen zu Bodenschutz und Bodenzustand im Wald, forstlichem Umweltmonitoring, Standortskunde, Waldschäden und Waldschutz.
Informationen zu Holzabsatz, -verkauf, Waldarbeit und Maschineneinsatz, Walderschließungsnetze und Zertifizierung.
Unter Forstplanung und Forsteinrichtung finden sich Wald-Flächenübersichten, Kartenwerke, Waldfunktionen, Waldinventurdaten und Waldwirkungsanalyse.
Die Förderung der Forstwirtschaft hat zum Ziel, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder finanziell zu unterstützen, um den Naturraum Wald mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.
Gentechnik – ein Reizwort für viele Menschen! Gut zu wissen, dass für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen oder auch Biostoffen in Deutschland strenge Umwelt- oder Arbeitsschutzvorschriften gelten.
Der Gesundheitliche Umweltschutz betrachtet und beurteilt die Einwirkungen aus der Umwelt auf den Menschen aus humanmedizinischer Sicht.
Dieser Wanderführer beinhaltet Wander- und Radwege an Gewässern, der auf besondere Strukturen am Gewässer hinweist und wasserbauliche Einrichtungen erläutert. Zu jedem Wanderweg gibt es Kartenmaterial und Bilder, Informationen zu Klima, Hydrogeologie, Grundwasser, Geologie, Gewässergüte, Gewässerstruktur und zum Gewässertyp.
Informationen zu Landesforsten Rheinland-Pfalz, der Förderung von und den landesrechtlichen Regelungen zu Wald, Forstwirtschaft und Jagd in Rheinland-Pfalz, Leitbildern, Konzepten sowie Programmen (v.a. Veranstaltungen im Rahmen von "Treffpunkt Wald").
Diese Broschüre beinhaltet zum Hochwasserschutz folgende Themen:
Natürlicher Wasserrückhalt,
Wasserrückhalt auf der Fläche,
Wasserrückhalt in Gewässer und Aue,
Technischer Hochwasserschutz,
Hochwasserschutz durch Deiche und Mauern,
Hochwasserschutz durch Rückhaltung.
Zur Hochwasservorsorge folgende Themen:
Weitergehende Hochwasservorsorge,
Flächenvorsorge,
Bauvorsorge,
Verhaltensvorsorge.
Risikovorsorge,
Hochwasseraktionsplan Nahe
Ausblick
Informationen zur Landesverordnung über die Zuständigkeit nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz und Holzeinschlags- und -verkaufsstatistik.
Im Gegensatz zu den Emissionen gibt es noch den Begriff der Immissionen.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden die Immissionen – abgeleitet von dem lateinischen Begriff immittere, das hineinsenden bedeutet – als Umwelteinwirkungen beschrieben mit folgenden Eigenschaften:
1. Auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder leblosen Sachen wird mit physikalischen Mitteln
eingewirkt (psychische Einwirkungen, wie beispielsweise Beleidigungen sind keine
Immissionen).
2. Die Einwirkungen können in irgendeiner Form nachteilige Folgen haben
(auf den Grad der Schädlichkeit kommt es bei der Begriffsbestimmung nicht an)
3. Die Einwirkungen sind unmittelbar oder mittelbar durch menschliches Verhalten
verursacht und
4. Die Einwirkungen werden über die bestehende Umwelt an die betroffenen
Menschen, Tiere, Pflanzen, oder Sachen herangezogen beziehungsweise in den Boden,
das Wasser oder die Atmosphäre eingetragen.
Demnach ergeben sich folgende Einwirkungen, die nach § 3 Abs. 2 BImSchG als Immissionen bezeichnet werden: Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung
Im Gegensatz zu den Emissionen, die direkt von der Quelle emittiert werden, sind Immissionen direkte Umwelteinwirkungen auf Mensch, Natur und sonstige Kultur- und Sachgüter. Diese Umwelteinwirkungen sind beispielsweise Luftverunreinigungen. Um eine bestimmte Luftqualität zu gewährleisten muss die Luft auf ihre unterschiedlichen Schadstoffe überwacht werden. Dies geschieht anhand der ermittelten Immissionsdaten.
Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken
Informationen zu Bewirtschaftungsbezirken für Rot-, Dam- und Muffelwild, Jagdnutzung und Wildschäden, Waldbauliche Gutachten in Rheinland-Pfalz.
Klärschlämme sind aus dem Abwasser durch Sedimentation abgetrennte wasserhaltige Stoffe aus Abwasser, die aus kommunalen Kläranlagen stammen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Darüber hinaus wird Klärschlamm als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert.
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Das Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz regelt die Rechte und Pflichten der Waldbesitzenden sowie Waldbenutzenden, die Grundprinzipien der Forstwirtschaft und die Erhaltung sowie Bewirtschaftung des Waldes und trifft Aussagen zu geschützten Waldgebieten, der Forstverwaltung und den Waldbesitzarten.
Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für die rheinland-pfälzischen Überschwemmungsauen
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Informationen zur Verbesserung der Waldbesitzstrukturen in Rheinland-Pfalz.
Ziel des Leitfadens ist die Sicherstellung eines dauerhaften, flächendeckenden Grundwasserschutzes bei der Realisierung von Erdwärmegewinnung durch Erdwärmesonden. Er dient der einheitlichen wasserrechtlichen Beurteilung und Information für Planer, Bauherren, Behörden und Bohrunternehmen.
Werden bei der Kontrolle der Luftqualität in Deutschland bestimmt Grenz-, Ziel- oder Alarm¬schwellenwerte überschritten, müssen auf Grundlage des § 47 BImSchG in Verbindung mit der 39. BImSchV entsprechende Maßnahmenpläne aufgestellt werden.
Chronologie der in Rheinland-Pfalz erstellten Luftreinhaltepläne und Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen:
Abgeschlossene Luftreinhalte- und Aktionspläne
1980 Luftreinhaltplan Ludwigshafen-Frankenthal 1979-1984
1983 Luftreinhaltplan Mainz-Budenheim 1981-1986
1989 Luftreinhaltplan Ludwigshafen-Frankenthal (1. Fortschreibung 1985-1991)
1993 Luftreinhaltplan Mainz-Budenheim (1. Fortschreibung 1987-1995)
1994 Luftreinhaltplan Koblenz-Neuwied 1988-1996
1996 Luftreinhaltplan Trier-Konz 1990-1997
2001 Luftreinhaltplan Ludwigshafen-Frankenthal 2000
2006 Aktionsplan Trier
2006 Aktionsplan Neuwied
2006 Aktionsplan Worms
2006 Aktionsplan Speyer
2007 Aktionsplan Pirmasens
(Die „Pläne für kurzfristige Maßnahmen“ trugen nach alter Rechtsgrundlage (Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie) die Bezeichnung Aktionspläne.)
Aktuelle Luftreinhalte- und Aktionspläne
• 2005 Luftreinhalte- und Aktionsplan Ludwigshafen 2003-2005
2008 Luftreinhalte- und Aktionsplan Ludwigshafen 2007-2015
• 2005 Luftreinhalte- und Aktionsplan Mainz 2003-2005
2008 Luftreinhalte- und Aktionsplan Mainz 2005-2010
• 2009 Luftreinhalteplan Koblenz 2008-2015
Informationen über die Entwicklung und die aktuelle Schadstoffkonzentration in Rheinland-Pfalz finden Sie unter folgendem Link (www.luft-rlp.de).
In der Industrie, im Straßenverkehr und beim Betrieb von Gebäudeheizungen entstehen zahlreiche Schadstoffe, die unsere Luft belasten. Saubere Luft ist ein unverzichtbares Gut, das für die menschliche Gesundheit und für unsere gesamte Umwelt sehr wichtig ist und die Lebensgrundlage darstellt. Zentrale Aufgabe der Luftreinhaltung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Luftqualität. Im Vordergrund steht dabei zunächst der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, die als Immissionen auf den Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie, Kultur- und Sachgüter einwirken. Ferner gilt es Gefahren und Belästigungen, die beim Betrieb von Anlagen auftreten können, zu vermeiden. Durch Minderung der bestehenden Immissionsbelastung verfolgt die Luftreinhaltepolitik langfristig das Ziel, schädlichen Umwelteinwirkungen konsequent vorzubeugen (Vorsorgeprinzip).
Lärm und Erschütterungen sind Einwirkungen auf Mensch und Tier, die belästigen, beeinträchtigen und mitunter gesundheitsschädlich sein können.
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald liegt im Südwesten Deutschlands und verbindet die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Ein Mittelgebirge mit schier endlosen Wald- und Forstarealen kennzeichnen den Hunsrück und grenzen ihn damit von den umliegenden Weinanbaugebieten Deutschlands, der Mosel, dem Rhein, der Nahe und der Saar, ab.
Das Bundesamt für Naturschutz zählt den Hunsrück schon heute zu einer "Hotspot-Region für biologische Vielfalt".
Die rheinland-pfälzischen Wäldern sind im Besitz kommunaler, privater oder staatlicher Eigentümer. Hier finden sich Informationen zur Waldbesitzartenverteilung in Rheinland-Pfalz.
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Zahlreiche Veranstaltungen zum Thema Wald finden sich unter "Treffpunkt Wald".
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Naturschutzrelevante Schutzgebiete und - objekte
Rheinland-Pfalz verfügt über nationale Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, gesetzlich geschütztes Biotop, Naturpark, geschützter Landschaftsbestandteil, Naturdenkmal, Landschaftsschutzgebiet) sowie über europäische bzw. internationale Schutzgebiete (Natura 2000, IUCN Gebiete der Kategorie II, IV und V, ein Ramsargebiet und ein Biosphärenreservat).
Die europäischen Natura 2000 Gebiete entsprechen gleichzeitig der IUCN Schutzgebietskategorie IV (Habitat species management area), die IUCN Kategorie V (Protected Landscape/seascape) trifft auf 3 Naturschutzgebiete zu. Das Ramsargebiet besteht aus 3 Naturschutzgebieten. Außerdem wurde - gemeinsam mit dem Saarland - ein Nationalpark (IUCN Kategorie II) ausgewiesen.
Die Abfallbeseitigung erfolgte fast ausschließlich durch Deponierung und über ablagerungsorientierte Stoffströme aus der MBA. In der sogenannten Deponieverordnung (Verordnung über Deponien und Langzeitlager) werden Deponien in fünf verschiedene Deponieklassen eingeteilt.
Oberirdische Deponien sind in die Klassen 0 bis III eingeteilt. Von DK 0 bis DK III werden die Anforderungen an die Deponiesicherungssysteme strenger. Hierdurch wird die Ablagerung von mineralischen Abfällen auch mit höheren Schadstoffgehalten möglich. Unter Deponieklasse IV (in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden) fallen Untertagedeponien, die für die Entsorgung von mineralischen (anorganischen) Abfällen mit höherer Wasserlöslichkeit geeignet sind. In Rheinland-Pfalz finden sich Deponien der Klassen I und II für nicht gefährliche Abfälle.
Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind "alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung." (§ 3 KrWG). Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen werden als Siedlungsabfälle bezeichnet. Zu den Abfallfraktionen der Siedlungsabfallwirtschaft zählen Hausrestabfälle, Papier/Pappe/Karton, Verpackungen, Bioabfälle sowie sperrige Abfälle, insbesondere Metallschrott, Holz- und Sperrabfall.
Jeder kommt täglich mit Chemikalien und Stoffen in Berührung. Einerseits bringen sie im Alltag Erleichterung, aber andererseits stellen sie auch gefährliche Eigenschaften für den Menschen, die Tiere oder und für die Umwelt dar.
oberste Landesbehörde - Fachaufsicht Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen
oberste Landesbehörde Abwehr von Gesundheitsgefahren für den Menschen oder für Haus- und Wildtiere
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Das Umweltinformationssystem Rheinland-Pfalz umfasst eine Vielzahl verschiedener Fachanwendungen, die Daten zur Umwelt im Internet bereitstellen. Zu nennen sind hier z. B. das zentrale Immissionsmessnetz ZIMEN, das Landschaftsinformationssystem LANIS-RLP, das Geoportal Wasser. Mit dem Umweltdatenkatalog (PortalU.rlp.de) steht ein zentraler Einstieg in die verschiedenen Umweltinformationen zur Verfügung.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Abteilung 4 - Ernährung, Tierschutz, ökologischer Land und Weinbau, Lebensmittelüberwachung
1. OSIRIS konforme Kartierung und Führung der amtlichen Vorkommen von Tierarten und Pflanzenarten im Arteninformationssystem = aktuell nachgewiesene Vorkommen rechtlich besonders geschützter Arten (Vorkommen geschützter Arten ) sowie bei der Erfassung von Tieren und Pflanzen.
2. Führen von Listen (Rote Liste etc.), Durchführung von Artenhilfsprogrammen für Tiere und Pflanzen sowie ARTeFakt (mögliche Verbreitungsbereiche von Arten und Informationen zu Tier- und Pflanzenarten).
Informationen zu Wald, Forstwirtschaft und Jagd in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören Zahlen, Daten und Fakten zu Forschung und Monitoring, Forstnutzung, Forstplanung und -einrichtung, Grundlagen der Forstwirtschaft, Jagd und Wildökologie sowie Waldökologie.
Rheinland-pfälzische Wälder erfüllen zahlreiche Funktionen z.B. Wasserschutz, Lärmschutz, Emissionsschutz, Holzproduktion, Arten- und Biotopschutz.
Informationen zu den Ergebnissen der Bundeswaldinventur 3 in Rheinland-Pfalz sowie Waldinventurdaten.
Informationen zum Waldzustand in Rheinland-Pfalz, die im jährlich erscheinenden Waldzustandsbericht veröffentlicht werden.
Seit 1978 überwacht das Landesamt für Umwelt (LfU) in Rheinland-Pfalz die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe.
Zur Luftüberwachung werden sowohl kontinuierliche arbeitende Messeinrichtungen als auch diskontinuierliche Messungen mit Messfahrzeugen und mobilen Stationen eingesetzt.
Die großräumige Belastung wird landesweit mit Hilfe des Zentralen Immissionsmessnetzes (ZIMEN) ermittelt. Hierfür stehen derzeit 26, repräsentativ über Rheinland-Pfalz verteilte Messstationen, zur Verfügung.
Die Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist ein freiwilliges und marktwirtschaftliches Instrument des Marketing zur Image- und Absatzförderung forst- und holzwirtschaftlicher Produkte.
Informationen zu Zertifizierungssystemen und zertifizierten Waldflächen in Rheinland-Pfalz.
Um die Qualität und Inhaltsstoffe von Kraftstoffen sicherzustellen, die im Wesentlichen die Verbrennungseigenschaften aber auch die daraus resultierenden Emissionen bedingen, werden regelmäßig gemäß den Vorgaben der 10. BImSchV (VO über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen) Kraftstoffproben gezogen, analysiert und auf Einhaltung der einschlägigen Vorgaben überprüft.
Überwachungsplan Rheinland-Pfalz zur Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung und Verzeichnis der Betriebsbereiche. Neben einer allgemeinen Beurteilung der Anlagensicherheit enthält der Plan Angaben zu den Betriebsbereichen, zu den Überwachungsprogrammen und zur Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden.
Die am 7. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert, dass für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionssystem eingeführt wird, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Umweltauswirkungen der betreffenden Anlagen sicherstellt. Anlagen in Rheinland-Pfalz, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, sind in dem Überwachungsplan Rheinland-Pfalz erfasst, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.
Untergeordnete Objekte (19)
Institution
Abteilung 1 (MKUEM) - Zentralabteilung
Institution
Abteilung 3 (MKUEM) - Wasserwirtschaft
Institution
Abteilung 5 (MKUEM) - Forsten
Institution
Abteilung 8 (MKUEM) - Klimaschutz und Energie
Institution
Abteilung 9 (MKUEM) - Mobilität
Institution
Landesamt für Umwelt (LfU)
Institution
Landesuntersuchungsamt (LUA)
Institution
Landeszentrale für Umweltaufklärung (LZU)
Institution
Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald
Institution
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Institution
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Institution
Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF)