Verweise
Datenbezüge (59)
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Sonderabfallbilanz ist als Teil B in der Landesabfallbilanz enthalten. Die Auswertungen in Teil B werden von der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) erstellt.
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Siedlungsabfallbilanz ist als Teil A in der Landesabfallbilanz enthalten.
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Sonderabfallbilanz ist als Teil B in der Landesabfallbilanz enthalten. Die Auswertungen in Teil B werden von der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) erstellt.
Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.
Der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Sonderabfallwirtschaft (Sonderabfallwirtschaftsplan - SoAbfPlan) dient der Darstellung der gegenwärtigen und zukünftigen abfallwirtschaftlichen Situation des Landes. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Sonderabfallwirtschaftsplans aus dem Jahr 2013. Im Hinblick auf die zu gewährleistende Entsorgungssicherheit wurde das Sonderabfallaufkommen für das Jahr 2035 prognostiziert.
Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind.
Im Oktober 1990 konnte als erster Schritt einer systematischen Erfassung von bodenschutzrelevanten Flächen die landesweite Erfassung von Altablagerungen abgeschlossen werden. Zuzüglich nacherfasster Altablagerungen wurden insgesamt rund 15.000 Flächen als vorläufig "altlastverdächtige Fläche" erfasst.
Verzeichnis der zugelassenen Altautoverwerter und Shredderbetriebe in Rheinland-Pfalz
In Altfahrzeugen sind zahlreiche Wertstoffe, wie Stahl, Kupfer, Leicht- und Edelmetalle, enthalten. Sie enthalten aber auch umweltgefährliche Stoffe wie Öle, Bremsflüssigkeiten und Schwermetalle. Bei der Entsorgung von Altfahrzeugen geht es daher einerseits um eine hochwertige Verwertung der Wertstoffe und andererseits um eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe.
Die Entsorgung von Altfahrzeugen wird in der AltfahrzeugV geregelt, die auf der EU-Altfahrzeugrichtlinie basiert.
Alle Sachverständigen haben der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) die von ihnen anerkannten Annahmestellen, Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung der gemeinsamen Stelle zu melden. Auf der Homepage von GESA können Sie sich auch über die in Rheinland-Pfalz ansässigen Altfahrzeug-Verwerterbetriebe informieren.
Karte der Standorte der Altholzaufbereiter und -verwerter (Sortierung und Aufbereitung zu Holzhackschnitzeln, stoffliche und energetische Verwertung).
Mit der systematischen Erfassung von altlastenrelevanten Flächen und der Sanierung von Altlasten wird neben der Abwehr von Gefahren für Menschen und Umwelt insbesondere die Wiedernutzung von zivilen, gewerblich-industriellen sowie militärischen Konversions-Brachflächen ermöglicht und wirksam einer Flächenneuinanspruchnahme entgegengewirkt.
Während grundsätzlich die Bearbeitung von Altastenverdachtsflächen in gestufter Form (von orientierenden bis hin zu detaillierten Untersuchungen) abläuft, sind die Altstandorte und Altablagerungen fachlich-thematisch in mehreren Gruppen zu unterscheiden.
Bauschutt umfasst mineralische Abfälle und Baumaterial. Bau- und Abbruchabfälle stellen den mit Abstand größten Stoffstrom unter den Siedlungsabfällen dar. Insbesondere die mineralischen Fraktionen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften geeignet, in Recyclinganlagen aufbereitet und als Sekundärrohstoffe einer Verwertung zugeführt zu werden.
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle entsprechen Sonderabfällen bzw. gefährlichen Abfällen. Die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit ist ein zentrales Element der Abfallwirtschaft. Sie hat unter anderem Auswirkungen auf die Nachweisführung und die Behandlung von Abfällen. In Rheinland-Pfalz unterliegen gefährliche Abfälle der Andienungspflicht bei der Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH (SAM).
Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge:
- in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,
- explosiv oder brennbar sind,
- Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.
Bioabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die mit den vorgenannten Abfällen vergleichbar sind. Sie stellen einen bedeutenden Teilstrom beim Siedlungsabfallaufkommen dar und sind aufgrund ihrer Zusammensetzung in besonderem Maße geeignet, nach entsprechender Behandlung Primärenergieträger zu substituieren.
Im Boden-Informationssystem Rheinland-Pfalz werden Daten und Informationen zu den Böden zusammengetragen und für umwelt- und bodenschutzfachliche Aufgaben im vor- und nachsorgenden Bodenschutz praxisgerecht zur Verfügung gestellt.
Die Boden-Dauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Erfassung von Veränderungen der Bodenzustände und von -funktionen. Sie ist damit ein Bestandteil einer medienübergreifenden - Luft, Klima, Boden, Bodenlebewelt, Wasser - Ökosystemforschung und in Rheinland-Pfalz in umfassende Monitoringprogramme der Forstverwaltung eingebunden.
Zur Erfassung des Bodenzustandes werden seit Jahren umfangreiche Bodeninventuren ausgeführt. Die Informationen zu den Böden werden als einzelne detaillierte Gebietsberichte in der Reihe der Bodenzustandsberichte oder als aggregierter Auswertungsbericht „Hintergrundwerte der Böden von Rheinland-Pfalz“ angeboten.
Die Karte enthält die Standorte der Deponien für Siedlungsabfälle, Müllheizkraftwerke, mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, Vergärungsanlagen, Kompostierungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen. Zu dem jeweiligen Standort sind entsprechende Adressangaben hinterlegt. Dabei erhebt die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.
Im Boden-Informationssystem Rheinland-Pfalz werden Daten und Informationen zu den Böden zusammengetragen und für umwelt- und bodenschutzfachliche Aufgaben im vor- und nachsorgenden Bodenschutz praxisgerecht zur Verfügung gestellt.
Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung:
•Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft,
•abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und
•Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung:
•Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft,
•abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und
•Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
Mit Hilfe von Betriebstagebüchern, historischen Stadtplänen, Branchenbüchern, Gewerbekarteien etc. wird eine große Anzahl von möglichen Betriebsflächen erfasst, die im Rahmen einer vertiefenden Erfassung auf ihre mögliche Altlastenrelevanz weiter untersucht werden müssen.
Die intensive Nutzung des Bodens führt häufig zu nachteiligen Bodenveränderungen. Hierbei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen nachteiligen Bodenveränderungen physikalischer Art (z.B. Bodenverdichtung, Bodenversiegelung, Bodenerosion, Bodenumlagerung) und nachteiligen Bodenveränderungen stofflicher Art (z.B. Einbringung von Schadstoffen in den Boden).
Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind "alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung." (§ 3 KrWG).
Abfälle sind so zu verwerten oder zu beseitigen, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und die Umwelt nicht schädigt wird.
Nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes, "wenn dieser ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass
- er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird,
- ein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht,
- er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften
- und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sowie seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt."
Der Bericht beschreibt den regionalen stofflichen Bodenzustand und liefert erwartete bzw. prognostizierte Wertebereiche von Bodenkennwerten für stoffliche Bodenschutzfragestellungen und -bewertungen. Dazu wurden die landesweit verfügbaren stofflichen Daten der Böden von Rheinland-Pfalz ausgewertet. Es erfolgt eine Beschreibung der typischen Bodentypen. Die Bodendaten sind gruppiert nach den vorherrschenden Bodensubstraten und sind durch statistische Kennwerte (Bodenphysik, Bodenchemie, Schwermetalle, ...) in Tabellen beschrieben. Die Darstellung der räumlichen Verbreitung erfolgt mittels Übersichtskarten im Bericht und kann zusätzlich über einen Online-Kartenserver, der vom Landesamt für Geologie und Bergbau LGB RP betrieben wird, genutzt werden.
Der Bericht beschreibt den regionalen stofflichen Bodenzustand und liefert erwartete bzw. prognostizierte Wertebereiche von Bodenkennwerten für stoffliche Bodenschutzfragestellungen und -bewertungen. Dazu wurden die landesweit verfügbaren stofflichen Daten der Böden von Rheinland-Pfalz ausgewertet. Es erfolgt eine Beschreibung der typischen Bodentypen. Die Bodendaten sind gruppiert nach den vorherrschenden Bodensubstraten und sind durch statistische Kennwerte (Bodenphysik, Bodenchemie, Schwermetalle, ...) in Tabellen beschrieben. Die Darstellung der räumlichen Verbreitung erfolgt mittels Übersichtskarten im Bericht und kann zusätzlich über einen Online-Kartenserver, der vom Landesamt für Geologie und Bergbau LGB RP betrieben wird, genutzt werden.
Klärschlämme sind aus dem Abwasser durch Sedimentation abgetrennte wasserhaltige Stoffe aus Abwasser, die aus kommunalen Kläranlagen stammen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Darüber hinaus wird Klärschlamm als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert.
Die Datensammlung gibt -aufgeteilt nach den SGD'en Süd und Nord- Aufschluss über das Klärschlammaufkommen, die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft, die Klärschlammschadstoffwerte und die Schadstoffgehalte im Boden.
Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
Das Umsteuern hin zu Ressourceneffizienz und die Abkehr von einer Wegwerfgesellschaft ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Die herkömmliche Abfallwirtschaft muss sich dabei hin zu einer Rohstoffwirtschaft entwickeln, ohne dass hierdurch die menschliche Gesundheit gefährdet und die Umwelt schädigt wird.
Der Bodenschutz ist eine typische Querschnittsaufgabe. Mit dem Schutz unserer Böden werden unmittelbar auch weitere Schutzgüter mit einbezogen. Neben der Kenntnis bodenschutzrechtlicher Anforderungen in diversen Fachgesetzen stellen das Bundes-Bodenschutzrecht und das rheinland-pfälzische Landesbodenschutzgesetz den rechtlichen Rahmen dar.
Der Bodenschutz ist eine typische Querschnittsaufgabe. Mit dem Schutz unserer Böden werden unmittelbar auch weitere Schutzgüter mit einbezogen. Neben der Kenntnis bodenschutzrechtlicher Anforderungen in diversen Fachgesetzen stellen das Bundes-Bodenschutzrecht und das rheinland-pfälzische Landesbodenschutzgesetz den rechtlichen Rahmen dar.
Grundstrukturelement des UDK-Objektartenkatalogs Rheinland-Pfalz
Mit der landesweiten systematischen Erfassung der ehemals militärisch genutzten Liegenschaften werden für die Grundstückseigentümer, Kommunen und interessierte Investoren die Grundvoraussetzungen geschaffen, die für eine zivile Folgenutzung unabdingbar sind.
Die Bodendauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Überwachung der Veränderungen von Bodenzuständen und Bodenfunktionen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Die Boden-Dauerbeobachtungsflächen sind dabei ein Bestandteil einer medienübergreifenden - Luft, Klima, Boden, Bodenlebewelt, Wasser - Ökosystemforschung.
Die Idee, dass die Wirtschaft zur Erreichung bestimmter Zielsetzungen Eigenverantwortung wahrnimmt, ist Kern der Produktverantwortung. Sie verlangt eine ganzheitliche Lebenszyklus-Betrachtung eines Produktes, wobei es das oberste Ziel ist, Ressourcen einzusparen, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schonen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Produktverantwortung im § 23 KrWG. Demnach sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs gibt die oberste Bodenschutzbehörde von Rheinland-Pfalz für einzelne bodenschutzfachliche und /–rechtliche Fragestellungen Rundschreiben heraus. Vielfach wird in diesen auf Arbeitshilfen der ALEX-Merkblätter oder ALEX-Informationsblätter Bezug genommen.
Die landesweite Ersterfassung der Rüstungsaltstandorte wurde 1998 mit rund 400 Flächen abgeschlossen. Die vertiefende Erfassung der Standorte wird Ende 2017 abgeschlossen.
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz GmbH (SAM) organisiert nach Landesrecht die Entsorgung der Sonderabfälle in und aus Rheinland-Pfalz.
Als Zentrale Stelle im Nachweisverfahren wird dort sowohl die Vorabkontrolle (Entsorgungsnchweise) als auch die Verbleibskontrolle (Abfallbegleitscheine) für Sonderabfälle durchgeführt. Im Rahmen der Andienungspflicht benötigen Sonderabfallerzeuger vor der Durchführung von Entsorgungsmaßnahmen eine Zuweisung der SAM.
Sammlung der Gesetze und Rechtsvorschriften betreffend Abfall- und Bodenschutzrecht
Sammlung der Gesetze und Rechtsvorschriften betreffend Abfallwirtschaft
Die intensive Nutzung des Bodens führt häufig zu nachteiligen Bodenveränderungen. Hierbei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen nachteiligen Bodenveränderungen physikalischer Art (z.B. Bodenverdichtung, Bodenversiegelung, Bodenerosion, Bodenumlagerung) und nachteiligen Bodenveränderungen stofflicher Art (z.B. Einbringung von Schadstoffen in den Boden).
Die Abfallbeseitigung erfolgte fast ausschließlich durch Deponierung und über ablagerungsorientierte Stoffströme aus der MBA. In der sogenannten Deponieverordnung (Verordnung über Deponien und Langzeitlager) werden Deponien in fünf verschiedene Deponieklassen eingeteilt.
Oberirdische Deponien sind in die Klassen 0 bis III eingeteilt. Von DK 0 bis DK III werden die Anforderungen an die Deponiesicherungssysteme strenger. Hierdurch wird die Ablagerung von mineralischen Abfällen auch mit höheren Schadstoffgehalten möglich. Unter Deponieklasse IV (in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden) fallen Untertagedeponien, die für die Entsorgung von mineralischen (anorganischen) Abfällen mit höherer Wasserlöslichkeit geeignet sind. In Rheinland-Pfalz finden sich Deponien der Klassen I und II für nicht gefährliche Abfälle.
Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind "alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung." (§ 3 KrWG). Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen werden als Siedlungsabfälle bezeichnet. Zu den Abfallfraktionen der Siedlungsabfallwirtschaft zählen Hausrestabfälle, Papier/Pappe/Karton, Verpackungen, Bioabfälle sowie sperrige Abfälle, insbesondere Metallschrott, Holz- und Sperrabfall.
Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz. Es besteht eine "Andienungspflicht an die SAM" Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH; d. h. die SAM weist gemäß den zu entsorgenden Stoffen eine geeignete Anlage zu. Ergänzt durch die Auflistung von Zwischenlagern und Anlagen, die weitere Abfallarten wie z. B. Asbest und Teer annehmen.
Im Boden-Informationssystem Rheinland-Pfalz werden Daten und Informationen zu den Böden zusammengetragen und für umwelt- und bodenschutzfachliche Aufgaben im vor- und nachsorgenden Bodenschutz praxisgerecht zur Verfügung gestellt.
Umwelttechnologien sind eine der Grundvoraussetzungen für den Klima- und Ressourcenschutz und bieten ein großes Potenzial für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der meisten Wirtschaftszweige in Rheinland-Pfalz. Mit dem Umwelttechnik-Netzwerk Ecoliance Rheinland-Pfalz e.V. wurde eine Plattform zum Wissens- und Technologietransfer geschaffen, die Unternehmen und Kommunen bei der nachhaltigen Transformation ihrer Prozesse nutzen können. Weitergehende Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums.
Verpackungen sind allgegenwärtig. Sie dienen dem Schutz der Waren beim Transport, im Handel und im Haushalt. Verpackungen bestehen überwiegend aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Die Abfälle dieser Materialien stellen wertvolle Sekundärrohstoffe dar. Deshalb werden Verpackungen getrennt von anderen Siedlungsabfällen im Gelben Sack oder der Gelben Tonne erfasst und der Verwertung zugeführt. Ökologisch sinnvoll sind Mehrwegverpackungen, weil diese sich mehrfach wiederverwenden lassen.
Die Entsorgung von Verpackungen wird in der Verpackungsverordnung geregelt, die auf der EU-Verpackungsrichtlinie basiert.