Verweise
Datenbezüge (9)
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Sonderabfallbilanz ist als Teil B in der Landesabfallbilanz enthalten. Die Auswertungen in Teil B werden von der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) erstellt.
Der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Sonderabfallwirtschaft (Sonderabfallwirtschaftsplan - SoAbfPlan) dient der Darstellung der gegenwärtigen und zukünftigen abfallwirtschaftlichen Situation des Landes. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Sonderabfallwirtschaftsplans aus dem Jahr 2013. Im Hinblick auf die zu gewährleistende Entsorgungssicherheit wurde das Sonderabfallaufkommen für das Jahr 2035 prognostiziert.
Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind.
Karte der Standorte der Altholzaufbereiter und -verwerter (Sortierung und Aufbereitung zu Holzhackschnitzeln, stoffliche und energetische Verwertung).
Die Karte enthält die Standorte der Deponien für Siedlungsabfälle, Müllheizkraftwerke, mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, Vergärungsanlagen, Kompostierungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen. Zu dem jeweiligen Standort sind entsprechende Adressangaben hinterlegt. Dabei erhebt die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Datensammlung gibt -aufgeteilt nach den SGD'en Süd und Nord- Aufschluss über das Klärschlammaufkommen, die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft, die Klärschlammschadstoffwerte und die Schadstoffgehalte im Boden.
Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz GmbH (SAM) organisiert nach Landesrecht die Entsorgung der Sonderabfälle in und aus Rheinland-Pfalz.
Als Zentrale Stelle im Nachweisverfahren wird dort sowohl die Vorabkontrolle (Entsorgungsnchweise) als auch die Verbleibskontrolle (Abfallbegleitscheine) für Sonderabfälle durchgeführt. Im Rahmen der Andienungspflicht benötigen Sonderabfallerzeuger vor der Durchführung von Entsorgungsmaßnahmen eine Zuweisung der SAM.
Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz. Es besteht eine "Andienungspflicht an die SAM" Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH; d. h. die SAM weist gemäß den zu entsorgenden Stoffen eine geeignete Anlage zu. Ergänzt durch die Auflistung von Zwischenlagern und Anlagen, die weitere Abfallarten wie z. B. Asbest und Teer annehmen.