Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind "alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung." (§ 3 KrWG). Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen werden als Siedlungsabfälle bezeichnet. Zu den Abfallfraktionen der Siedlungsabfallwirtschaft zählen Hausrestabfälle, Papier/Pappe/Karton, Verpackungen, Bioabfälle sowie sperrige Abfälle, insbesondere Metallschrott, Holz- und Sperrabfall.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz (07) | 6.178°/48.935° | 8.513°/50.947° |
| Regionalschlüssel |
|---|
Verweise und Downloads
Weitere Verweise (1)
Untergeordnete Objekte (6)
Kontakt
Ansprechpartner
|
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Postfach 31 60
|
Hilfe