Verweise
Datenbezüge (7)
Anlagen mit elektromagnetischen Feldern müssen angezeigt werden, z.B. Antennenanlagen, Umspannanlagen.
Emissionsmessberichte von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen haben alle vier Jahre eine Emissionserklärung abzugeben. Diese enthält unter anderem Angaben über die Anlagen, die Emissionsquellen, die gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Betriebsvorgänge und die Emissionen an luftverunreinigenden Stoffen.
Erlaubnisinhaber nach dem Sprengstoffgesetz
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die den Verordnungen zum BImSchG unterliegen, z.B. Kleinfeuerungsverordnung, Lösemittelverordnung, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.