Verweise
Datenbezüge (17)
Anlagen mit elektromagnetischen Feldern müssen angezeigt werden, z.B. Antennenanlagen, Umspannanlagen.
Anlagen mit elektromagnetischen Feldern müssen angezeigt werden, z.B. Antennenanlagen, Umspannanlagen.
Emissionsmessberichte von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Emissionsmessberichte von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen haben alle vier Jahre eine Emissionserklärung abzugeben. Diese enthält unter anderem Angaben über die Anlagen, die Emissionsquellen, die gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Betriebsvorgänge und die Emissionen an luftverunreinigenden Stoffen.
Die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen haben alle vier Jahre eine Emissionserklärung abzugeben. Diese enthält unter anderem Angaben über die Anlagen, die Emissionsquellen, die gehandhabten Stoffe, die emissionsverursachenden Betriebsvorgänge und die Emissionen an luftverunreinigenden Stoffen.
Erlaubnisinhaber nach dem Sprengstoffgesetz
Erlaubnisinhaber nach dem Sprengstoffgesetz
Datenbank aller gentechnischen Anlagen in Rheinland-Pfalz; erfasst sind die Betreiber, die Projektleiter, die Beauftragten für die biologische Sicherheit. die gentechnischen Anlagen, sowie die gentechnischen Arbeiten
Anmelde- und Genehmigungsbescheide aller gentechnischen Anlagen in Rheinland-Pfalz
Fallzahlen und Themenschwerpunkte der Überwachungstätigkeiten der Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die den Verordnungen zum BImSchG unterliegen, z.B. Kleinfeuerungsverordnung, Lösemittelverordnung, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die den Verordnungen zum BImSchG unterliegen, z.B. Kleinfeuerungsverordnung, Lösemittelverordnung, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Die am 7. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert, dass für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionssystem eingeführt wird, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Umweltauswirkungen der betreffenden Anlagen sicherstellt. Anlagen in Rheinland-Pfalz, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, sind in dem Überwachungsplan Rheinland-Pfalz erfasst, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.