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Institution

Abteilung 2 (LfU) - Gewerbeaufsicht

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    Datenbezüge Untergeordnete Objekte

Kontakt

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Landesamt für Umwelt (LfU) Abteilung 2 (LfU) - Gewerbeaufsicht

Postfach 1250
D-55273 Mainz
Kaiser-Friedrich-Str. 7
D-55116 Mainz
Deutschland

poststelle@lfu.rlp.de
+49 (0)6131 6033 - 1201
https://lfu.rlp.de/

Beschreibung

Emissionshandel, Luftreinhaltung, Koordinierungsaufgaben Gewerbeaufsicht Anlagensicherheit, Sicherheitsmanagementsysteme Chemikaliensicherheit, Gefahrguttransport, Biotechnik, Geräte- und Produktsicherheit, Geräteuntersuchung Strahlenschutz Sozialer und technischer Arbeitsschutz Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung DV-Fachanwendung Gewerbeaufsicht ZEUS

Verweise

Datenbezüge (10)

Anlagen- und Emissionskataster
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Datenbanken mit Anlagen- und Emissionsdaten aller immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen in Rheinland-Pfalz, sowie einiger (aber nicht aller) nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Auswertung meldepflichtiger Ereignisse
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Zusammenstellung und Auswertung meldepflichtiger Ereignisse aus der ZEMA Datenbank (Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen des Umweltbundesamtes) die für Betriebsbereiche in Rheinland-Pfalz Konsequenzen in Bezug auf technische Einrichtungen oder organisatorische Maßnahmen haben könnten.
Emissionshandelspflichtige Anlagen
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Emissionshandelspflichtige Anlagen In Deutschland nehmen derzeit Betreiber von rund 1800 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit dem Jahr 2013 sind über CO2 hinaus weitere Treibhausgase und Branchen einbezogen. Seit 2012 ist auch der Flugverkehr, soweit er EU-Flughäfen berührt, in den Emissionshandel einbezogen. Emissionshandel Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem das Klima geschützt werden soll. Die Treibhausgas-Emissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen werden auf eine Gesamtmenge – das sogenannte "Cap" – begrenzt und in Form handelbarer Rechte (Berechtigungen) ausgegeben. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher also für ein Unternehmen. Wer seine Treibhausgas-Emissionen reduziert, kann die entsprechend weniger benötigten Rechte verkaufen. Emissionshandel ist also der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen. Er gehört zu den sogenannten Kyoto-Mechanismen. Im Januar 2005 wurde der Emissionshandel in der Europäischen Union eingeführt. Das Kyoto-Protokoll erlaubt auch den internationalen Handel mit Treibhausgasen.
Grenzübergreifende Luftqualitätsanalyse am Oberrhein (INTERREG V)
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Dieser Bericht enthält das Ergebnis einer deutsch-französisch- schweizerischen Kooperation, das erstmals eine Gesamtschau auf dem Gebiet der Luftreinhaltung über Grenzen hinweg erlaubt. Bislang wurde in diesem Umfang und in dieser Detaillierung in Europa keine Region mit ihren Emissionen und Immissionen so umfassend untersucht wie das Gebiet des Oberrheins im Rahmen dieses Projekts.
Grenzüberschreitende Information und Gefahrenabwehr
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Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die von der Oberrheinkonferenz koordiniert wird, werden Projekte der präventiven Störfallvorsorge und des abgestimmten Vorgehens im Störfall zwischen schweizerischen, französischen und deutschen Dienststellen bearbeitet.
Liste der derzeit vom Emissionshandel betroffenen Anlagen
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Kataster der vom Emissionshandel ab 2005 betroffenen Anlagen mit Informationen über die Art der Anlagen und deren CO2-Emissionen in den Jahren 200,2001 und 2002; Zuteilungsbescheide der DEHSt beim Umweltbundesamt
Luftreinhaltebericht Ludwigshafen-Frankenthal 2000
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Für das Untersuchungsgebiet Ludwigshafen-Frankenthal liegt mit diesem Bericht der dritte Luftreinhalteplan bzw. -bericht für dieses Ballungsgebiet vor. Die Belastung durch Luftverunreinigungen in dieser Region hat trotz der hohen Industrie-, Verkehrs- und Siedlungsdichte einen Stand erreicht, der sich nur noch unerheblich von der Situation in anderen Städten des Landes unterscheidet. Das Ziel der regionalen Luftreinhalteplanung, die Luftverunreinigungen auf ein umweltverträgliches Maß abzubauen, ist somit weitgehend erfüllt.
Luftreinhalteplan Koblenz - Neuwied 1988 - 1996
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Mit dem Luftreinhalteplan Koblenz-Neuwied hat das LUWG das bisher in den Untersuchungsgebieten Ludwigshafen-Frankenthal und Mainz-Budenheim bewährte strategische Konzept der regionalen Luftreinhalteplanung erstmals auf einen weniger belasteten Verdichtungsraum übertragen. Die umfassenden Analysen der ermittelten Daten zeigen erfreulicherweise, dass die Belastung durch Luftverunreinigungen in diesem Raum vergleichsweise niedrig ist daher keinen Sanierungsplan im eigentlichen Sinne erfordert. Dieser Plan verfolgt vielmehr das Ziel, Leitwerte im Sinne einer vorsorgenden Luftreinhalteplanung einzuhalten.
Luftreinhalteplan Trier - Konz 1990-1997
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Dieser Luftreinhalteplan stellt eine umfassende Bestandsaufnahme der Luftqualität für diese Region dar. Die Ergebnisse des Planes zeigen erfreulicherweise, dass der Raum Trier-Konz im Verhältnis zu den bisher nach gleicher Methode untersuchten Regionen Ludwigshafen-Frankenthal, Mainz-Budenheim und Koblenz-Neuwied die geringsten Belastungen durch Luftverunreinigungen aufweist.
PRTR-Anlagen
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"PRTR" steht für" Pollutant Release and Transfer Register". Das ist ein europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister. Diese Berichterstattung erfolgt ab 2008 jährlich, beginnend für das Berichtsjahr 2007. Die Berichterstattung betrifft Betriebsstätten, die eine berichtspflichtige Tätigkeit ausüben und bei einzelnen Schadstoffen die zugehörigen Schwellenwerte überschreiten. Die PRTR-Berichtspflicht informiert online über die - Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, - die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, - die Entsorgung von Schadstoffen ins Abwasser, das in externen Kläranlagen eingeleitet wird.

Untergeordnete Objekte (8)

Institution
Referat 21 (LfU) - Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit
Institution
Referat 22 (LfU) - unbesetzt
Institution
Referat 23 (LfU) - Chemikaliensicherheit, Gefahrguttransport, Biotechnik, Geräte- und Produktsicherheit, Geräteuntersuchung
Institution
Referat 24 (LfU) - Strahlenschutz
Institution
Referat 25 (LfU) - Sozialer und technischer Arbeitsschutz; koordinierungsazfgaben Gewerbeaufsicht
Institution
Referat 26 (LfU) - Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung
Institution
Referat 27 (LfU) - DV-Fachanwendungen Gewerbeaufsicht
Institution
Referat 28 (LfU) - ZEUS

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