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Institution

Referat 23 (MKUEM) - Schutzgebiete und -objekte, Natura 2000, Biotopmanagement

Inhalt
  • Übersicht
  • Beschreibung
  • Verweise
    Datenbezüge

Kontakt

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung 2 (MKUEM) - Naturschutz und nachhaltige Entwicklung Referat 23 (MKUEM) - Schutzgebiete und -objekte, Natura 2000, Biotopmanagement

Postfach 31 60
D-55021 Mainz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
D-55116 Mainz
Deutschland

poststelle@mkuem.rlp.de
(+49) 06131 16-2312
https://mkuem.rlp.de/de/ueber-uns/abteilungen-und-ihre-aufgaben/

Beschreibung

Siehe unter Kontakt - URL

Verweise

Datenbezüge (7)

Bewirtschaftungsplanung
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Für die Natura 2000-Gebiete werden Bewirtschaftungspläne erstellt, in denen die Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden. Die erforderlichen Maßnahmen für die einzelnen Gebiete und die Überwachung im Hinblick auf den Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen und Arten werden von der oberen Naturschutzbehörde im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern unter Beteiligung der Betroffenen in Bewirtschaftungsplänen festgelegt. Die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Bewirtschaftungspläne erfolgt vor allem durch vertragliche Vereinbarungen (siehe § 25 Abs. 2 und 3 LNatSchG). Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.
FFH-Gebiete
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FFH-Gebiete "Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse" (Anhang I FFH-Richtlinie) Die "natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (Anhang I FFH-RL) sind neben den Arten des Anhangs II die wesentlichsten Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Aus Deutschland sind gemäß Bundesamt für Naturschutz 91 dieser so genannten Lebensraumtypen (kurz: LRT) bekannt. In Rheinland-Pfalz kommen 47 LRT vor, wovon 13 prioritär sind, also "vom Verschwinden bedroht", sodass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt » FFH-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz (Anhang I) "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge II, IV, V FFH-RL) Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind. In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.
Lernort Bauernhof
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Die Karte zeigt die Standorte der Bauernhöfe, die sich an dem Projekt "Lernort Bauernhof" beteiligen. Die Geocodierung basiert auf Grundlage der Postleitzahlen, so dass der angezeigte Standort nicht die genaue Lage in der Wirklichkeit abbildet. In dem Projekt "Lernort Bauernhof" geht es um die Vermittlung von Wissen und Erfahrungen an Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule. Darüber hinaus sollen landwirtschaftlichen Betrieben mögliche Einkommensalternativen aufgezeigt werden. Lernort Bauernhof wird von den drei Ministerien Landwirtschaft, Bildung und Umwelt getragen.
Natura2000
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Natura 2000 Natura 2000 ist ein europaweites zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der in der EU gefährdeten Lebensräume und Arten. Dieses setzt sich aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) zusammen. Die Gebiete der Vogelschutz-Richtlinie dienen der Erhaltung seltener und gefährdeter Vogelarten wie zum Beispiel Weiß- und Schwarzstorch, Eisvogel, Schwarz- und Mittelspecht, Uhu und Wanderfalke. Die Schutzgebiete der FFH-Richtlinie dienen der Erhaltung ausgewählter gefährdeter Arten (ohne Vögel) und Lebensräume, darunter so genannte "prioritäre" Arten und Lebensräume. Dies sind Arten beziehungsweise natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefährdung in der EU von herausragender Bedeutung ist (Anhang I und II der FFH-Richtlinie). Ziel von Natura 2000 ist der Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate. Zur Umsetzung der Richtlinie werden für diese Schutzgebiete Bewirtschaftungspläne erstellt in denen die Schutzbedürftigkeit ihrer Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden.
Naturschutzfachliche Hinweise zur Prüfung bei der Errichtung von Kulturschutzeinrichtungen im Vogelschutzgebiet 6014-401 „Dünen und Sandgebiet Mainz-Ingelheim
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Naturschutzfachliche Hinweise zur Prüfung bei der Errichtung von Kulturschutzeinrichtungen im Vogelschutzgebiet 6014-401 „Dünen und Sandgebiet Mainz-Ingelheim
NökoSch - Netzwerk ökologischer Schulen
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Die Karte zeigt die Standorte der Schulen, die sich an dem Projekt "NökoSch - Netzwerk ökologischer Schulen" beteiligen. Die Geocodierung basiert auf Grundlage der Postleitzahlen, so dass der angezeigte Standort nicht die genaue Lage in der Wirklichkeit abbildet. Das Netzwerk umfasst Netzwerkschulen und ökologische Schulen. Die Netzwerkschulen setzen in Teilbereichen Nachhaltigkeitserziehung im Unterricht und Schulalltag um. Die ökologischen Schulen gehen darüber hinaus. Dort besteht ein ökologisch orientiertes Schulprofil, das viele Bereiche umfasst. NökoSch wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur getragen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ist beratend eingebunden.
Vogelschutzgebiete
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Vogelschutzgebiete Die Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG (abgekürzt VS-RL) ist - neben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) - Grundlage eines europäischen ökologischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung "Natura 2000". Die VS-RL hat zum Ziel, die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten zu sichern. Dafür sind sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind, einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume langfristig zu erhalten. Weiterhin sind für alle heimischen Vogelarten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu treffen. Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind. Der Beitrag der VS-RL zu NATURA 2000 sind die "Vogelschutz-Gebiete" („Special Protected Areas“ – SPAs). Zu Vogelschutzgebieten erklären die EU-Mitgliedstaaten die für die Erhaltung insbesondere der Anhang I-Vogelarten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete sowie wichtige Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete regelmäßig auftretender Zugvogelarten.

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