Verweise
Datenbezüge (9)
Informationsdienst zu Windenergieanlagen, Bioenergieanlagen, Fotovoltaikanlagen und Wasserkraftanlagen>500 kW Nennleistung im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: geplante, beantragte, genehmigte und realisierte Anlagen mit Angaben zum Standort, zum Typ inkl. Nennleistung und Daten zur Planung, Antragstellung, Genehmigung und Inbetriebnahme
Fallzahlen und Themenschwerpunkte der Überwachungstätigkeiten der Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz
PM10-Staub-Messungen: Vierteljährlich aktualisierte Mittel- und Maximalwerte des aktuellen Jahres
Umweltinspektionsberichte, Emissionsmessberichte, Genehmigungsbescheide, nachträgliche Anordnungen und maßgebliche BVT-Merkblätter von Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord
Informationen und Formulare für das Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord
Informationsdienst zu Windenergieanlagen, Windkraftanlagen im Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: geplante, beantragte, genehmigte und realisierte Anlagen mit Angaben zum Standort (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Kreis, X/Y-Koordinate UTM) zum Typ, inkl. Nennleistung, Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Gesamthöhe, Daten zur Planung, Antragstellung, Genehmigung und Inbetriebnahme
Um die Qualität und Inhaltsstoffe von Kraftstoffen sicherzustellen, die im Wesentlichen die Verbrennungseigenschaften aber auch die daraus resultierenden Emissionen bedingen, werden regelmäßig gemäß den Vorgaben der 10. BImSchV (VO über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen) Kraftstoffproben gezogen, analysiert und auf Einhaltung der einschlägigen Vorgaben überprüft.
Überwachungsplan Rheinland-Pfalz zur Umsetzung eines Überwachungsprogramms für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung und Verzeichnis der Betriebsbereiche. Neben einer allgemeinen Beurteilung der Anlagensicherheit enthält der Plan Angaben zu den Betriebsbereichen, zu den Überwachungsprogrammen und zur Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden.
Die am 7. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert, dass für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionssystem eingeführt wird, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Umweltauswirkungen der betreffenden Anlagen sicherstellt. Anlagen in Rheinland-Pfalz, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, sind in dem Überwachungsplan Rheinland-Pfalz erfasst, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.