Verweise
Datenbezüge (26)
Kooperationsprojekt zw. Landesforstverwaltung Reinland-Pfalz und NABU Rheinland-Pfalz, Ziel: Schaffung von Bedingungen, die die Rückkehr des Kolkraben ermöglichen; Erfassung von Beobachtungen
Kooperationsprojekt zw. Landesforstverwaltung RLPeinland-Pfalz und NABU RLPheinland-Pfalz, Ziel: Schaffung von Bedingungen, die die Rückkehr des Kolkraben ermöglichen; Erfassung von Beobachtungen, Vorhalten von Broschüren
Flächeninformationen über Waldbesitz, Waldflächenbilanz (WFB), Automatisierte Flächenübersicht (AFLUE)
Die unteren Jagdbehörden holen bei den zuständigen Forstämtern ein waldbauliches Gutachten für Jagdbezirke mit Wald ein. Das WBG stellt für einen Jagdbezirk fest, ob und in wie weit die Erreichung der waldbaulichen Zielsetzung als berechtigter Anspruch der Forstwirtschaft gem. § 21 Abs. 1 Bundesjagdgesetz durch den Einfluss des Schalenwildes (ohne Schwarzwild) gefährdet ist. Diese gutachtliche Einschätzung stützt sich auf die objektiv feststellbaren, aktuellen Verbiss- und Schälschäden bzw. die vorhandenen erforderlichen Schutzmaßnahmen. Gefährungsstufen sind: nicht gefährdet, gefährdet, erheblich gefährdet.
Genehmigungen nach § 14 LWaldG
(Änderung der Bodennutzungsart, bzw. Waldrodung, sowie Walderstaufforstung)
Genehmigungsbehörde ist das jeweils zuständige Forstamt.
Getätigte Abschüsse einschließlich Fallwild und Fallwild durch Verkehr nach Wildarten und nach unteren Jagdbehörden getrennt
Erlass von Rechtsverordnungen nach LWaldG.
(Naturwaldreservate, sowie Biotopschutzwald)
Die Kampagne Treffpunkt Wald ist eine Veranstaltungsinitiative des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz / Landesforsten Rheinland-Pfalz. Schirmherren der Kampagne sind Ministerpräsident Kurt Beck und Forstministerin Margit Conrad.
Einsatz umweltfreundlicher Betriebsstoffe im Forst (Bio-Diesel, Bio-Hydrauliköl, Sonderkraftstoff, Blauer-Engel-Kettenöl)
Idee, Zielrichtung und Programm der Initiative "Treffpunkt Wald"; Details zum Veranstaltungskalender
Wiederherstellung eines intakten Waldbodens durch Maßnahmen wie:
Kalkung und/oder waldbauliche Maßnahmen.
Übersicht zu Waldbrandflächen, Ursachen, Zeitpunkt und Häufigkeit von Waldbränden
Erfassung der Inventurdaten für den Kleinprivatwald.
Erhebungsdaten: Baumarten, Alter, Flächenanteil, Entwicklungsphase der Baumrten, potenzielles Holzproduktziel, BHD-Gruppe des ausscheidenden Bestandes, Befahrbarkeit, Vorrat, Zuwachs, Möglichkeiten der Waldentwicklung, Waldfunktionen, Umweltvorsorgemaßnahmen, Erfassung der Wege.
Die Ergebnisse sollen die Waldentwicklung im Kleinprivatwald transparent machen sowie die Abschätzung eines potentiellen Holzaufkommens ermöglichen.
Inventureinheit ist die Gemarkung. Auf eine besitzerorientierte Erfassung wird aus Datenschutzgründen sowie aus Gründen der Praktikabilität und des Arbeitsfortschritts bewusst verzichtet.
Informationen zur Waldschutzsituation, Richtlinien und Handlungsempfehlungen
Statusbeschreibung und Erforschung des Wachstums der Waldbäume und der Waldgesellschaften
unter Berücksichtigung des Waldbaus und der Standortskunde.
Pläne zur Sicherung der Waldwirkungen auf örtlicher Ebene, forstfachlicher Beitrag zur Bauleitplanung (gesetzliche Grundlage: §13 Landeswaldgesetz)
Unterstützung der natürlichen Wiederansiedlung von Luchsen im Pfälzerwald, Aufbau eines Luchsberaternetzes, Information der Jägerschaft und der Bevölkerung, Entschädigungsregelung für Luchsrisse, Bestandserfassung
In Rheinland-Pfalz darf zur Vermeidung von Wildschäden Rot-, Dam- und Muffelwild nur innerhalb der für diese Wildarten jeweils gesondert abgegrenzten Bezirke bewirtschaftet werden (Bewirtschaftungsbezirke). Innerhalb eines Bewirtschaftungsbezirkes bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Hegegemeinschaften dienen der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege dieser Wildarten mit großräumiger Lebensweise nach einheitlichen Grundsätzen.
Auskunft erteilen die jeweiligen örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden bei den Kreisverwaltungen oder bei den kreisfreien Städten oder die Obere Jagdbehörde bei der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt a. d. W.
Informationen zur forstbehördlichen Stellungnahme (zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel nach § 31 Abs. 7 LJG)