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Institution

Referat 25 (MKUEM) - Eingriffe in Natur und Landschaft, raumbezogene Umweltplanung, Naturschutzstationen, Naturschutz und Landwirtschaft

Inhalt
  • Übersicht
  • Beschreibung
  • Verweise
    Datenbezüge

Kontakt

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung 2 (MKUEM) - Naturschutz und nachhaltige Entwicklung Referat 25 (MKUEM) - Eingriffe in Natur und Landschaft, raumbezogene Umweltplanung, Naturschutzstationen, Naturschutz und Landwirtschaft

Postfach 31 60
D-55021 Mainz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
D-55116 Mainz
Deutschland

poststelle@mkuem.rlp.de
(+49) 06131 16-2344
https://mkuem.rlp.de/de/ueber-uns/abteilungen-und-ihre-aufgaben/

Beschreibung

Siehe unter Kontakt - URL

Verweise

Datenbezüge (3)

FFH-Lebensraumtypen
img
FFH-Gebiete "Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse" (Anhang I FFH-Richtlinie) Die "natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (Anhang I FFH-RL) sind neben den Arten des Anhangs II die wesentlichsten Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Aus Deutschland sind gemäß Bundesamt für Naturschutz 91 dieser so genannten Lebensraumtypen (kurz: LRT) bekannt. In Rheinland-Pfalz kommen 47 LRT vor, wovon 13 prioritär sind, also "vom Verschwinden bedroht", sodass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt » FFH-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz (Anhang I) "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge II, IV, V FFH-RL) Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind. In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.
Gesetzlich geschützte Biotope
img
Gesetzlich Geschütztes Biotop Ziel ist, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz ist damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30 BNatSchG) gefolgt, wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Die gesetzlich geschützten Biotope werden im Rahmen und nach den Kartieranleitungen des Biotopkatasters von Rheinland-Pfalz OSIRIS konform erfasst.
Maßnahmen für Natur und Landschaft
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Maßnahmen, die zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt werden, sind aus den Zielen abzuleiten und untereinander inhaltlich, räumlich und zeitlich abzustimmen. Deshalb sind alle Maßnahmen im LANIS darzustellen. Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.

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