Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete Bedeutung für die Erholung gesichert werden.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Rheinland-Pfalz | 6.06°/48.935° | 8.513°/50.947° |
Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Weitere Verweise (3)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
BD02DD7F-3927-4CB6-9D0E-2E3CFD869865 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
keine |
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Kontakt
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Referat 22 (MKUEM) - Haushalt, IT und sonstige Querschnittsaufgaben der Naturschutzverwaltung Abteilung 2 (MKUEM) - Naturschutz und nachhaltige Entwicklung
Postfach 31 60
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Klassifikation des Dienstes |
Dienst für den Zugriff auf grafische Darstellungen |
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Art des Dienstes |
Darstellungsdienste |
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Operation
Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation |
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GetCapabilities |
GetCapabilities Dokument | Kartenansicht öffnen |
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Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Lebensräume und Biotope Schutzgebiete |
Suchbegriffe | Artenschutz Biologische Vielfalt Biotopschutz Eingriffsregelung Landschaft Landschaftsbild Landschaftsschutz Naturschutz Schutzgebiet |