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Institution

Referat 71 (MKUEM) - Grundsatzfragen und Produktverantwortung

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
  • Verweise
    Daten­bezüge

Kontakt

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Abteilung 7 (MKUEM) - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz Referat 71 (MKUEM) - Grundsatzfragen und Produktverantwortung

Postfach 31 60
D-55021 Mainz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
D-55116 Mainz
Deutschland

poststelle@mkuem.rlp.de
(+49) 06131 16-2610
https://mkuem.rlp.de/ueber-uns/abteilungen-und-ihre-aufgaben

Be­schrei­bung

Abteilung 7 (MKUEM) - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz, Referat 71 (MKUEM) - Grundsatzfragen und Produktverantwortung

Verweise

Daten­bezüge (7)

Altautoverwerter in Rheinland-Pfalz - Datensammlung
Verzeichnis der zugelassenen Altautoverwerter und Shredderbetriebe in Rheinland-Pfalz
Altbatterien und Altakkumulatoren
In nahezu allen Geräten unseres Alltags sind Batterien oder Akkumulatoren enthalten. Je leistungsfähiger die Geräte werden, desto höher sind die Anforderungen an die Stromquelle. Damit steigt gleichzeitig das Risiko bei unsachgemäßem Umgang mit Altbatterien. Denn Batterien können je nach ihrer Art umwelt- und gesundheitsschädliche Schwermetalle wie Zink, Mangan, Nickel, Blei, Cadmium sowie Quecksilber enthalten. Der Umgang mit Lithiumionen-Akkus bedarf besonderer Sorgfalt, weil sie auch im entleerten Zustand noch hohe Energiedichten enthalten können. Für die Beförderung solcher Güter im Straßenverkehr gelten besondere Vorschriften, die in dem Europäischen Übereinkommen zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt werden. Die Entsorgung von Altbatterien wird im BattG geregelt, das auf der EU-Altbatterierichtlinie basiert.
Altfahrzeuge
In Altfahrzeugen sind zahlreiche Wertstoffe, wie Stahl, Kupfer, Leicht- und Edelmetalle, enthalten. Sie enthalten aber auch umweltgefährliche Stoffe wie Öle, Bremsflüssigkeiten und Schwermetalle. Bei der Entsorgung von Altfahrzeugen geht es daher einerseits um eine hochwertige Verwertung der Wertstoffe und andererseits um eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe. Die Entsorgung von Altfahrzeugen wird in der AltfahrzeugV geregelt, die auf der EU-Altfahrzeugrichtlinie basiert. Alle Sachverständigen haben der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) die von ihnen anerkannten Annahmestellen, Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung der gemeinsamen Stelle zu melden. Auf der Homepage von GESA können Sie sich auch über die in Rheinland-Pfalz ansässigen Altfahrzeug-Verwerterbetriebe informieren.
Altpapier
Grafische Papierprodukte, wie Druckerzeugnisse und Büropapiere, stellen die mengenmäßig wichtigste Gruppe von Papiererzeugnissen dar. Deshalb kommt dem Recycling grafischer Papiere ein hoher ökologischer Stellenwert zu. Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff, der im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen verursacht. Das Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Menge an verbrauchten und verwerteten Altpapier.
Elektro(nik)altgeräte
Der Stoffstrom der Elektro- und Elektronikaltgeräte besteht aus einer komplexen Mischung von Werkstoffen und Bauteilen. Sie enthalten eine Reihe von Wertstoffen (wie Kupfer, Silber, Gold und seltene Erden), die zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden können. Hierdurch können Primärrohstoffe ersetzt und damit ein bedeutender Beitrag zur Ressourceneffizienz und zum Umweltschutz geleistet werden. Gleichzeitig können Elektro- und Elektronikgeräte auch eine Vielzahl von umweltschädlichen Stoffen, wie zum Beispiel Blei, Quecksilber, Cadmium und Flammschutzmittel enthalten, die Umwelt- und Gesundheitsprobleme bei einer nicht sachgemäßen Entsorgung verursachen können. Die Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte wird im Elektrogesetz geregelt, das auf der EU-Altgeräterichtlinie (WEEE) basiert. Die Stoffverbote werden in der RoHS-Richtlinie und der darauf beruhenden Stoffverbotsverordnung geregelt.
Produktverantwortung
Die Idee, dass die Wirtschaft zur Erreichung bestimmter Zielsetzungen Eigenverantwortung wahrnimmt, ist Kern der Produktverantwortung. Sie verlangt eine ganzheitliche Lebenszyklus-Betrachtung eines Produktes, wobei es das oberste Ziel ist, Ressourcen einzusparen, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schonen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Produktverantwortung im § 23 KrWG. Demnach sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden.
Verpackungen
Verpackungen sind allgegenwärtig. Sie dienen dem Schutz der Waren beim Transport, im Handel und im Haushalt. Verpackungen bestehen überwiegend aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Die Abfälle dieser Materialien stellen wertvolle Sekundärrohstoffe dar. Deshalb werden Verpackungen getrennt von anderen Siedlungsabfällen im Gelben Sack oder der Gelben Tonne erfasst und der Verwertung zugeführt. Ökologisch sinnvoll sind Mehrwegverpackungen, weil diese sich mehrfach wiederverwenden lassen. Die Entsorgung von Verpackungen wird in der Verpackungsverordnung geregelt, die auf der EU-Verpackungsrichtlinie basiert.

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