Behandelt werden 4 Arten des Anhangs II der Habitat-Richtlinie. Dabei wurden Fundorte lokalisiert und Bestände überprüft, Schutzmöglichkeiten eruiert und der Handlungsbedarf eingeschätzt. Das Projekt zeigt auf, wie ein Monitoring aussehen könnte. Vor Ort wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für den Fortbestand der jeweiligen Art hinsichtlich der Lebensraumqualität noch gegeben sind; dazu erfolgte gezielte Nachsuche in geeigneten Habitatstrukturen.
Für die Flussperlmuschel ergaben sich Kenntnisse über zusätzliche Vorkommen gegenüber dem Artenschutzprojekt aus dem Jahre1985.
Gesetzlich Geschütztes Biotop Ziel ist, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz ist damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30 BNatSchG) gefolgt, wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Die gesetzlich geschützten Biotope werden im Rahmen und nach den Kartieranleitungen des Biotopkatasters von Rheinland-Pfalz OSIRIS konform erfasst.
1. OSIRIS konforme Kartierung und Führung der amtlichen Vorkommen von Tierarten und Pflanzenarten im Arteninformationssystem = aktuell nachgewiesene Vorkommen rechtlich besonders geschützter Arten (Vorkommen geschützter Arten ) sowie bei der Erfassung von Tieren und Pflanzen. 2. Führen von Listen (Rote Liste etc.), Durchführung von Artenhilfsprogrammen für Tiere und Pflanzen sowie ARTeFakt (mögliche Verbreitungsbereiche von Arten und Informationen zu Tier- und Pflanzenarten).
FFH-Gebiete "Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse" (Anhang I FFH-Richtlinie)
Die "natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (Anhang I FFH-RL) sind neben den Arten des Anhangs II die wesentlichsten Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Aus Deutschland sind gemäß Bundesamt für Naturschutz 91 dieser so genannten Lebensraumtypen (kurz: LRT) bekannt. In Rheinland-Pfalz kommen 47 LRT vor, wovon 13 prioritär sind, also "vom Verschwinden bedroht", sodass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt
» FFH-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz (Anhang I)
"Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge II, IV, V FFH-RL)
Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind. In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.
FFH-Gebiete "Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse" (Anhang I FFH-Richtlinie)
Die "natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (Anhang I FFH-RL) sind neben den Arten des Anhangs II die wesentlichsten Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Aus Deutschland sind gemäß Bundesamt für Naturschutz 91 dieser so genannten Lebensraumtypen (kurz: LRT) bekannt. In Rheinland-Pfalz kommen 47 LRT vor, wovon 13 prioritär sind, also "vom Verschwinden bedroht", sodass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt
» FFH-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz (Anhang I)
"Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge II, IV, V FFH-RL)
Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind. In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.