Die Karte enthält die Standorte der Deponien für Siedlungsabfälle, Müllheizkraftwerke, mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, Vergärungsanlagen, Kompostierungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen. Zu dem jeweiligen Standort sind entsprechende Adressangaben hinterlegt. Dabei erhebt die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Siedlungsabfallbilanz ist als Teil A in der Landesabfallbilanz enthalten.
Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind "alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung." (§ 3 KrWG). Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen werden als Siedlungsabfälle bezeichnet. Zu den Abfallfraktionen der Siedlungsabfallwirtschaft zählen Hausrestabfälle, Papier/Pappe/Karton, Verpackungen, Bioabfälle sowie sperrige Abfälle, insbesondere Metallschrott, Holz- und Sperrabfall.
Die Abfallbeseitigung erfolgte fast ausschließlich durch Deponierung und über ablagerungsorientierte Stoffströme aus der MBA. In der sogenannten Deponieverordnung (Verordnung über Deponien und Langzeitlager) werden Deponien in fünf verschiedene Deponieklassen eingeteilt. Oberirdische Deponien sind in die Klassen 0 bis III eingeteilt. Von DK 0 bis DK III werden die Anforderungen an die Deponiesicherungssysteme strenger. Hierdurch wird die Ablagerung von mineralischen Abfällen auch mit höheren Schadstoffgehalten möglich. Unter Deponieklasse IV (in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden) fallen Untertagedeponien, die für die Entsorgung von mineralischen (anorganischen) Abfällen mit höherer Wasserlöslichkeit geeignet sind. In Rheinland-Pfalz finden sich Deponien der Klassen I und II für nicht gefährliche Abfälle.
Bauschutt umfasst mineralische Abfälle und Baumaterial. Bau- und Abbruchabfälle stellen den mit Abstand größten Stoffstrom unter den Siedlungsabfällen dar. Insbesondere die mineralischen Fraktionen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften geeignet, in Recyclinganlagen aufbereitet und als Sekundärrohstoffe einer Verwertung zugeführt zu werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG)verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe des DV-Programms ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall. Die Landesabfallbilanz wird jährlich in einer Broschüre herausgegeben.
Verpackungen sind allgegenwärtig. Sie dienen dem Schutz der Waren beim Transport, im Handel und im Haushalt. Verpackungen bestehen überwiegend aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Die Abfälle dieser Materialien stellen wertvolle Sekundärrohstoffe dar. Deshalb werden Verpackungen getrennt von anderen Siedlungsabfällen im Gelben Sack oder der Gelben Tonne erfasst und der Verwertung zugeführt. Ökologisch sinnvoll sind Mehrwegverpackungen, weil diese sich mehrfach wiederverwenden lassen.
Die Entsorgung von Verpackungen wird in der Verpackungsverordnung geregelt, die auf der EU-Verpackungsrichtlinie basiert.
Jährlich erfaßte Meßdaten der Deponiebetreiber zum Deponieverhalten von Siedlungsabfalldeponien mit Ergebnissen zur Grundwasserüberwachung, dem Setzungsverhalten, zur Verfüll- und Restvolumenermittlung, zu Gasanalysen und Mengenmessungen