Die Aufgaben der Naturschutzverwaltung mit den Aufgabenbereichen Schutz der Biodiversität und Schutz der Landschaft werden soweit wie möglich INSPIRE-konform und auf der Grundlage des einheitlichen Datenmodells und der Datentechnik von OSIRIS vollzogen. Das OSIRIS - Datenmodell incl. der Kartierverfahren und Kartieranleitungen, Dienste und Karten ist im Internet dargestellt und steht für die Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
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Naturschutzgebiete (siehe § 23 BNatSchG) sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit notwendig ist.
Die Ausweisung erfolgt durch die Oberen Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.
Naturschutzfachliche Hinweise zur Prüfung bei der Errichtung von Kulturschutzeinrichtungen im Vogelschutzgebiet 6014-401 „Dünen und Sandgebiet Mainz-Ingelheim
Vertragsnaturschutz findet zeitlich befristet auf landwirtschaftlichen Flächen statt, damit Naturschutzziele erreicht werden können. Für eine naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen erhält der Landwirt eine Honorierung, die von der EU kofinanziert wird.
Das Objekt beinhaltet die wesentlichen Richtlinien und Erlasse zum Waldnaturschutz bei Landesforsten Rheinland-Pfalz.
Die Hinweise zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald dienen dazu, potenziellen Maßnahmenträgern, Naturschutz- und Forstbehörden sowie Waldbesitzenden einen Katalog an die Hand zu geben, nach dem vor Ort Ökokontomaßnahmen im Wald konzipiert und durchgeführt werden können.
Das Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz bei Landesforsten Rheinland-Pfalz (BAT-Konzept) dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Wald. Es hilft, die gegebenen naturschutzrechtlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit in der Waldarbeit zu erfüllen. Das Konzept zeigt für Landesforsten Rheinland-Pfalz neue Wege auf, durch eine stärker gruppierte Verteilung von BAT-Elementen mögliche Zielkonflikte zu minimieren und erhöhte Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit der Waldbewirtschaftung zu erreichen. Es gilt für den Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz.
Grundlagen zu Natur und Landschaft in Rheinland-Pfalz; zentrale Bereitstellung der amtlichen Geofachdaten des Naturschutzes über das Landschaftsinformationssystem LANIS
Naturparke (§ 27 BNatSchG) stellen größerräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in Erholungslandschaften eingerichtet, um die Nutzungsinterressen und die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes sowie die Erschließung für Erholungssuchende gegeneinander abzustimmen.
Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die Oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Landesplanungsbehörde per Rechtsverordnung.
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald liegt im Südwesten Deutschlands und verbindet die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Ein Mittelgebirge mit schier endlosen Wald- und Forstarealen kennzeichnen den Hunsrück und grenzen ihn damit von den umliegenden Weinanbaugebieten Deutschlands, der Mosel, dem Rhein, der Nahe und der Saar, ab. Das Bundesamt für Naturschutz zählt den Hunsrück schon heute zu einer "Hotspot-Region für biologische Vielfalt".
Der Bericht beschreibt Grundlagen und liefert allgemeine Empfehlungen zur Anpassung an den Klimawandel in Rheinland-Pfalz, bezogen auf die Handlungsfelder Naturschutz und Biodiversität, Boden, Wasser, Landwirtschaft, Weinbau und Wald. Er zielt damit auf besonders relevante und flächenwirksame Handlungsfelder bzw. auf Handlungsfelder, zu denen landesspezifische Erkenntnisse vorliegen. Auch zu weiteren prioritären Handlungsfeldern, vor allem Wirtschaft, Gesundheit und Tourismus, wurden bereits Erkenntnisse gewonnen.