Das Instrument "Abwasserbeseitigungskonzept" (ABK) ist eine wichtige Grundlage für die mittelfristige Investitionsplanung der Kommunen und für die Aufstellung und Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zur Wasser-rahmenrichtlinie. Mit der freiwilligen Fortführung der Abwasserbeseitigungs-konzepte werden der Stand 2009 sowie die geplanten Maßnahmen der Abwasserbeseitigung gegenüber der zuständigen Wasserbehörde dargelegt.
Für die Grundwasserkörper, die nach Einstufung der Bestandsaufnahme der EG-Wasserrahmenrichtlinie den guten Zustand bis zum Jahr 2015 nicht oder wahrscheinlich nicht erreichen, muss bis 2009 ein Maßnahmenprogramm vorgelegt werden.
In diesem Zusammenhang beauftragte die Ad-Hoc-AG "Stickstoffbelastungen aus Landwirtschaft und Weinbau in rheinland-pfälzischen Gewässern" den Fachbereich Boden des Landesamtes für Geologie und Bergbau, flächendeckend für Rheinland- Pfalz vereinfachte schlagbezogene Stickstoffsalden zu berechnen.
Das Ziel ist die regionale Priorisierung von Maßnahmenpaketen zur Senkung von N-Bilanzüberschüssen.
Die EG-WRRL sieht für die planerische Umsetzung der Zielerreichung einen Bewirtschaftungsplan und zugehörige Maßnahmenprogramme vor. Da es sich bei dem Rhein um ein internationales Flussgebiet handelt, werden die wesentlichen Zielsetzungen und Maßnahmenfelder am Rhein im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheines (IKSR) international abgestimmt und in einem aktualisierten Bericht dargestellt. Der Entwurf des international koordinierten Bewirtschaftungsplans 2022 -2027 ist auch auf den Internetseiten der IKSR (www.iksr.org) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte am 15. April 2021. Ab Erscheinen des Berichtes konnte gemäß § 83 Abs.4 Satz 2 WHG innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung (also bis zum 15. Oktober 2021) jede Person bei der IKSR (Sekretariat) schriftlich oder elektronisch Stellung nehmen. Die Veröffentlichung des aktualisierten Berichts ist im März 2022 geplant.