Die Aufgaben der Naturschutzverwaltung mit den Aufgabenbereichen Schutz der Biodiversität und Schutz der Landschaft werden soweit wie möglich INSPIRE-konform und auf der Grundlage des einheitlichen Datenmodells und der Datentechnik von OSIRIS vollzogen. Das OSIRIS - Datenmodell incl. der Kartierverfahren und Kartieranleitungen, Dienste und Karten ist im Internet dargestellt und steht für die Nutzung kostenfrei zur Verfügung.
Die Urheber- und Lizenzrechte der Geofachdaten des LANIS basieren auf der Open Database Licence und ermöglichen bei Quellenangabe und Copy left eine kostenlose Nachnutzung. Die Quellenangabe lautet: <>
Maßnahmen, die zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt werden, sind aus den Zielen abzuleiten und untereinander inhaltlich, räumlich und zeitlich abzustimmen. Deshalb sind alle Maßnahmen im LANIS darzustellen. Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.
Grundlagen zu Natur und Landschaft in Rheinland-Pfalz; zentrale Bereitstellung der amtlichen Geofachdaten des Naturschutzes über das Landschaftsinformationssystem LANIS
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete Bedeutung für die Erholung gesichert werden.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 14 LNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.
Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
Die Rechtsverordnung wird von der Unteren Naturschutzbehörde erlassen.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2002 , gegenwärtige Aktualität unklar
Landschaftsbezogene Analyse des Waldzustandes und der Waldentwicklung im Hinblick auf Multifunktionalität von Kulturlandschaften. Forschung und Monitoring in Großschutzgebieten (Biosphärenreservat Pfälzerwald, Nationalpark Hunsrück-Hochwald).