Im Gegensatz zu den Emissionen, die direkt von der Quelle emittiert werden, sind Immissionen direkte Umwelteinwirkungen auf Mensch, Natur und sonstige Kultur- und Sachgüter. Diese Umwelteinwirkungen sind beispielsweise Luftverunreinigungen. Um eine bestimmte Luftqualität zu gewährleisten muss die Luft auf ihre unterschiedlichen Schadstoffe überwacht werden. Dies geschieht anhand der ermittelten Immissionsdaten.
Im Gegensatz zu den Emissionen gibt es noch den Begriff der Immissionen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden die Immissionen – abgeleitet von dem lateinischen Begriff immittere, das hineinsenden bedeutet – als Umwelteinwirkungen beschrieben mit folgenden Eigenschaften:
1. Auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder leblosen Sachen wird mit physikalischen Mitteln eingewirkt (psychische Einwirkungen, wie beispielsweise Beleidigungen sind keine Immissionen).
2. Die Einwirkungen können in irgendeiner Form nachteilige Folgen haben (auf den Grad der Schädlichkeit kommt es bei der Begriffsbestimmung nicht an)
3. Die Einwirkungen sind unmittelbar oder mittelbar durch menschliches Verhalten verursacht und
4. Die Einwirkungen werden über die bestehende Umwelt an die betroffenen Menschen, Tiere, Pflanzen, oder Sachen herangezogen beziehungsweise in den Boden, das Wasser oder die Atmosphäre eingetragen.
Demnach ergeben sich folgende Einwirkungen, die nach § 3 Abs. 2 BImSchG als Immissionen bezeichnet werden: Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung
Messnetz "Chemie" der Fließgewässer. Chemische Messgrößen von ca. 90 Messstellen, davon 6 Gewässeruntersuchungsstationen mit kontinuierlicher Überwachung von Sauerstoff, Temperatur, pH-Wert, Trübung und elektrischer Leitfähigkeit, sowie ständiger automatischer Probenahme.
Auskunftssystem "Chemie" der Fließgewässer. Chemische Messgrößen von ca. 90 Messstellen, davon 6 Gewässeruntersuchungsstationen mit kontinuierlicher Überwachung von Sauerstoff, Temperatur, pH-Wert, Trübung und elektrischer Leitfähigkeit, sowie ständiger automatischer Probenahme.