Aktualität der Daten:
seit 01.01.2014 , gegenwärtig aktuell
Umweltinspektionsberichte, Emissionsmessberichte, Genehmigungsbescheide, nachträgliche Anordnungen und maßgebliche BVT-Merkblätter von Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord
Die am 7. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert, dass für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionssystem eingeführt wird, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Umweltauswirkungen der betreffenden Anlagen sicherstellt. Anlagen in Rheinland-Pfalz, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, sind in dem Überwachungsplan Rheinland-Pfalz erfasst, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.