Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken
Um seinen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Thema Radon zur Verfügung zu stellen, hat Rheinland-Pfalz eine Radon-Informationsstelle eingerichtet. Diese ist im Landesamt für Umwelt angesiedelt. Weitere Informationen bietet das Landesamt für Geologie und Bergbau (siehe Links unter der Rubrik "Verweise").
Das Forstliche Umweltmonitoring ist ein bundes- und europaweit abgestimmtes System zur fortlaufenden Überwachung der Waldökosysteme und ihrer Belastung durch natürliche und anthropogene Stressfaktoren. Zum einen werden an einem landesweiten Gitternetz für das Land repräsentative Informationen zum Waldzustand und dessen Entwicklung erhoben (Waldzustandserhebung, Waldbodenzustandserhebung, Waldernährungserhebung). Zum anderen erfolgen an ausgewählten Dauerbeobachtungsflächen eingehende Untersuchungen zur Analyse der Ursache-Wirkungszusammenhänge und der in den Waldökosystemen ablaufenden Prozesse. Erfasst werden Belastungsfaktoren wie Luftschadstoffe, Witterungsverläufe, Insekten- oder Pilzbefall, der Wasser- und Bioelementhaushalt sowie eine Vielzahl von Vitalitätsindikatoren.
Klärschlämme sind aus dem Abwasser durch Sedimentation abgetrennte wasserhaltige Stoffe aus Abwasser, die aus kommunalen Kläranlagen stammen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Darüber hinaus wird Klärschlamm als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert.
Mit dem Wasserversorgungsplan wird die Versorgungssituation der öffentlichen Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz dokumentiert. Neben den Bestandsaufnahmen der Wasserförderung und -verteilung für das Bezugsjahr 2000 werden die wichtigsten Zielvorgaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für das Planziel 2010 erarbeitet. Er wurde in enger Kooperation mit den Wasserversorgungsunternehmen erstellt. Dokumentiert wurden im Planungsraum die Hydrogeologie, die Grundwasserbeschaffenheit, die Bevölkerungsentwicklung, das Wasserdargebot, die Struktur der Wasserversorgung und die Wasserbilanze 1995 und 2010.
Vogelschutzgebiete Die Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG (abgekürzt VS-RL) ist - neben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) - Grundlage eines europäischen ökologischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung "Natura 2000". Die VS-RL hat zum Ziel, die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten zu sichern.
Dafür sind sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind, einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume langfristig zu erhalten. Weiterhin sind für alle heimischen Vogelarten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu treffen. Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind.
Der Beitrag der VS-RL zu NATURA 2000 sind die "Vogelschutz-Gebiete" („Special Protected Areas“ – SPAs). Zu Vogelschutzgebieten erklären die EU-Mitgliedstaaten die für die Erhaltung insbesondere der Anhang I-Vogelarten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete sowie wichtige Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete regelmäßig auftretender Zugvogelarten.