Dieser Leitfaden Gewässerentwicklung ist für die gewässerunterhaltungspflichtigen Kreise, Städte und Verbandsgemeinden konzipiert. Er zeigt den Weg auf, wie bei der Gewässerentwicklung so vorzugehen ist, dass umsetzbare Pläne aufgestellt und am Ende Erfolge an den Flüssen und Bächen sichtbar werden.
Die Gewässertypenkarte und die 96 kartierten Referenzgewässerstrecken mit Steckbriefen sind ein bundesweiter Maßstab für die Gewässerstrukturgütekartierung und im Gewässertypenatlas zusammengefasst.
Natura 2000 Natura 2000 ist ein europaweites zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der in der EU gefährdeten Lebensräume und Arten. Dieses setzt sich aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) zusammen.
Die Gebiete der Vogelschutz-Richtlinie dienen der Erhaltung seltener und gefährdeter Vogelarten wie zum Beispiel Weiß- und Schwarzstorch, Eisvogel, Schwarz- und Mittelspecht, Uhu und Wanderfalke.
Die Schutzgebiete der FFH-Richtlinie dienen der Erhaltung ausgewählter gefährdeter Arten (ohne Vögel) und Lebensräume, darunter so genannte "prioritäre" Arten und Lebensräume. Dies sind Arten beziehungsweise natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefährdung in der EU von herausragender Bedeutung ist (Anhang I und II der FFH-Richtlinie).
Ziel von Natura 2000 ist der Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate.
Zur Umsetzung der Richtlinie werden für diese Schutzgebiete Bewirtschaftungspläne erstellt in denen die Schutzbedürftigkeit ihrer Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden.