Vogelschutzgebiete Die Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG (abgekürzt VS-RL) ist - neben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) - Grundlage eines europäischen ökologischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung "Natura 2000". Die VS-RL hat zum Ziel, die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten zu sichern.
Dafür sind sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind, einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume langfristig zu erhalten. Weiterhin sind für alle heimischen Vogelarten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu treffen. Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind.
Der Beitrag der VS-RL zu NATURA 2000 sind die "Vogelschutz-Gebiete" („Special Protected Areas“ – SPAs). Zu Vogelschutzgebieten erklären die EU-Mitgliedstaaten die für die Erhaltung insbesondere der Anhang I-Vogelarten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete sowie wichtige Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete regelmäßig auftretender Zugvogelarten.
Gesetzlich Geschütztes Biotop Ziel ist, die Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von seltenen, in ihrem Bestand bedrohten Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz ist damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30 BNatSchG) gefolgt, wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Die gesetzlich geschützten Biotope werden im Rahmen und nach den Kartieranleitungen des Biotopkatasters von Rheinland-Pfalz OSIRIS konform erfasst.
Die "Rheinauen zwischen Eltville und Bingen" - RAMSAR Site Code 7DE009 - wurden am 26.02.1976 als gemeinsames RAMSAR-Schutzgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz in die RAMSAR-Liste aufgenommen.
Der rheinland-pfälzische Anteil des Ramsargebietes besteht aus den Naturschutzgebieten Fulderaue - Ilmenaue (Gebietsnummer NSG-7339-056), Sandlache (NSG-7339-058) und Haderaue-Königsklinger Aue (Gebietsnummer NSG-7339-059) und umfasst 430 ha.
Die Habitat-Richtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedsstaaten, für die im Anhang II geführten Arten von gemeinschaftlichem Interesse deren Lebensräume zu schützen und für sie besondere Schutzgebiete auszuweisen (Netzwerk Natura 2000). Dazu war eine aktuelle Bestandsübersicht erforderlich. Mit der Veröffentlichung "Die Amphibien und Reptilien in Rheinland-Pfalz" aus dem Jahr 1996 existierte eine solche Übersicht, jedoch war wegen des anhaltenden Bestandsrückgangs der Art eine erneute Bestandserhebung erforderlich.
Die Gelbbauchunke besitzt ihren Verbreitungsschwerpunkt in Mitteleuropa, so dass der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Gesamtpopulation zukommt. Die Bestände in Rheinland-Pfalz sind wegen ihrer Größe von bundesweiter Bedeutung. Besonders hervorzuheben sind die Vorkommen auf Truppenübungsplätzen und in Sekundärlebensräumen in der Mittelgebirgsregion.
Neben der Bestandsübersicht enthält der Aktionsplan Handlungsvorschläge zur Bestandsstützung.
Bestandserfassung und -analyse der Segelfalter in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Bestandserfassung und -analyse der Weinhähnchen in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Bestandserfassung und -analyse der Auenamphibien in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Bestandserfassung und -analyse der Segelfalter in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung