Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind.
Die sichere Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der Einleitung von Abwässern in Gewässer bedingt einen einwandfreien Betrieb der Kläranlagen ebenso wie die Überwachung der Abwasserbeschaffenheit.
Die systematische Überwachung der kommunalen Kläranlagen wird dabei in zwei sich ergänzenden Formen durchgeführt: - Überwachung durch die Behörde (staatliche Überwachung) - Überwachung durch den Einleiter selbst (Selbstüberwachung)
Für ca. 130 Pegel des rheinland-pfälzischen Landesmessnetzes liegen statistisch ermittelte Hochwasserwahrscheinlichkeiten vor. Die Pegelstatistiken dienen als Grundlage für die Festlegung von Bemessungsabflüssen, zum Beispiel für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten.
Im Oktober 1990 konnte als erster Schritt einer systematischen Erfassung von bodenschutzrelevanten Flächen die landesweite Erfassung von Altablagerungen abgeschlossen werden. Zuzüglich nacherfasster Altablagerungen wurden insgesamt rund 15.000 Flächen als vorläufig "altlastverdächtige Fläche" erfasst.
Untersuchung von Arzneimitteln und deren Bestandteilen; Untersuchung von Substanzen auf Vorhandensein von Arzneimitteln und verbotenen bzw. genehmigungspflichtigen Substanzen