In der Broschüre "Beobachten, Untersuchen, Bewerten - Messnetze der Wasserwirtschaft" werden die quantitativen und qualitativen Messnetze des Landes Rheinland-Pfalz sowie deren Aufgaben und Produkte vorgestellt.
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUEEF) hat das Projekt „Leitlinien kommunale Abwasserwirtschaft“ initiiert um die in Rheinland-Pfalz vorhandenen Erfahrungen zusammenzutragen und darzustellen sowie Richtungsangaben für die kommunale Abwasserwirtschaft Rheinland-Pfalz zu den Themenbereichen demografischer Wandel, Klimawandel, Ermittlung wirtschaftlicher Lösungen, Erforderlichkeit von Reinvestitionen, evtl. neuer Reinigungsanforderungen sowie Klärschlammbewirtschaftung u.a. zu geben.
Die Aktion Blau wurde zum Markenzeichen in Rheinland-Pfalz für integrierte und nachhaltige Wasserwirtschaft. Diese Veröffentlichung stellt im ersten Teil alle Programme, Strategien und wegweisende Projekte vor. Im zweiten Teil werden beispielhafte Projekte der Aktion Blau vor Ort der letzten 10 Jahre dargestellt.
Das Gewässernetz Rheinland-Pfalz repräsentiert eine digitale Abbildung der wasserwirtschaftlich relevanten Fließgewässer in Rheinland-Pfalz. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere ständig wasserführende Gewässer, die in der Regel eine Länge größer 500 m aufweisen bzw. die zur Herstellung eines räumlichen Bezugs von Fachobjekten der Wasserwirtschaft benötigt werden. Aktuell sind über 17.763 Fließgewässer erfasst.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG)verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe des DV-Programms ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall. Die Landesabfallbilanz wird jährlich in einer Broschüre herausgegeben.