Flächenkataster von altlastverdächtigen Flächen nach § 2 Abs. 6 BBodSchG mit Informationen über die Ausdehnungen der Altablagerung, die abgelagerten Abfälle/Materialien und ggf. durchgeführte geotechnische und historische Erkundungen und ggf. realisierte Schutzmaßnahmen bzw. Sanierungen
Flächenkataster von altlastverdächtigen Flächen nach § 2 Abs. 6 BBodSchG mit Informationen über die Ausdehnungen der Altablagerung, die abgelagerten Abfälle/Materialien und ggf. durchgeführte geotechnische und historische Erkundungen und ggf. realisierte Schutzmaßnahmen bzw. Sanierungen.
Bauschutt umfasst mineralische Abfälle und Baumaterial. Bau- und Abbruchabfälle stellen den mit Abstand größten Stoffstrom unter den Siedlungsabfällen dar. Insbesondere die mineralischen Fraktionen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaften geeignet, in Recyclinganlagen aufbereitet und als Sekundärrohstoffe einer Verwertung zugeführt zu werden.
Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.
"PRTR" steht für" Pollutant Release and Transfer Register".
Das ist ein europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister. Diese Berichterstattung erfolgt ab 2008 jährlich, beginnend für das Berichtsjahr 2007. Die Berichterstattung betrifft Betriebsstätten, die eine berichtspflichtige Tätigkeit ausüben und bei einzelnen Schadstoffen die zugehörigen Schwellenwerte überschreiten.
Die PRTR-Berichtspflicht informiert online über die - Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, - die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, - die Entsorgung von Schadstoffen ins Abwasser, das in externen Kläranlagen eingeleitet wird.
Verpackungen sind allgegenwärtig. Sie dienen dem Schutz der Waren beim Transport, im Handel und im Haushalt. Verpackungen bestehen überwiegend aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Die Abfälle dieser Materialien stellen wertvolle Sekundärrohstoffe dar. Deshalb werden Verpackungen getrennt von anderen Siedlungsabfällen im Gelben Sack oder der Gelben Tonne erfasst und der Verwertung zugeführt. Ökologisch sinnvoll sind Mehrwegverpackungen, weil diese sich mehrfach wiederverwenden lassen.
Die Entsorgung von Verpackungen wird in der Verpackungsverordnung geregelt, die auf der EU-Verpackungsrichtlinie basiert.
Das Umsteuern hin zu Ressourceneffizienz und die Abkehr von einer Wegwerfgesellschaft ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Die herkömmliche Abfallwirtschaft muss sich dabei hin zu einer Rohstoffwirtschaft entwickeln, ohne dass hierdurch die menschliche Gesundheit gefährdet und die Umwelt schädigt wird.
Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung: •Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft, •abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und •Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung: •Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft, •abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und •Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz GmbH (SAM) organisiert nach Landesrecht die Entsorgung der Sonderabfälle in und aus Rheinland-Pfalz.
Als Zentrale Stelle im Nachweisverfahren wird dort sowohl die Vorabkontrolle (Entsorgungsnchweise) als auch die Verbleibskontrolle (Abfallbegleitscheine) für Sonderabfälle durchgeführt. Im Rahmen der Andienungspflicht benötigen Sonderabfallerzeuger vor der Durchführung von Entsorgungsmaßnahmen eine Zuweisung der SAM.