Datenbank aller gentechnischen Anlagen in Rheinland-Pfalz; erfasst sind die Betreiber, die Projektleiter, die Beauftragten für die biologische Sicherheit. die gentechnischen Anlagen, sowie die gentechnischen Arbeiten
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2003 , gegenwärtige Aktualität unklar
Das Fachmodul Bodenschutzkataster im Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BIS-Bokat) dient der Erfassung, Pflege und Bereitstellung der flächenbezogenen Sach- und Geofachdaten aus der Erfassung und Bewertung von Altablagerungen, Altstandorten, altlastverdächtigen Flächen, Verdachtsflächen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
Die Waldbesitzenden in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihren Wald nach den Kriterien der beiden Zertifizierungssysteme FSC oder PEFC zertifizieren zu lassen. Auf diese Weise dokumentieren sie, bestimmte Standards bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder einzuhalten, die jeweils über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen.
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Sonderabfallbilanz ist als Teil B in der Landesabfallbilanz enthalten. Die Auswertungen in Teil B werden von der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) erstellt.
Die Datensammlung gibt -aufgeteilt nach den SGD'en Süd und Nord- Aufschluss über das Klärschlammaufkommen, die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft, die Klärschlammschadstoffwerte und die Schadstoffgehalte im Boden.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1978 , gegenwärtige Aktualität unklar
Luftmessnetz mit 26 Mehrkomponentenmessstationen in Rheinland-Pfalz zur kontinuierlichen Überwachung der Luftqualität und zur aktuellen Information der Schadstoffkonzentrationen in der Luft inkl. Ozon-Informationen.
Die am 7. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert, dass für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionssystem eingeführt wird, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Umweltauswirkungen der betreffenden Anlagen sicherstellt. Anlagen in Rheinland-Pfalz, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, sind in dem Überwachungsplan Rheinland-Pfalz erfasst, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.
Die Haushalts- und Finanzzahlen von Landesforsten Rheinland-Pfalz sind in einem Wirtschaftsplan. Dieser gliedert sich in einen Erfolgsplan (Teil I) und einen Finanzplan (Teil II). Um eine Transparenz und Vergleichbarkeit der Buchführungsergebnisse von Forstbetrieben zu ermöglichen, erfolgt darüber hinaus auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Forstwirtschaftsrates eine Gliederung des Wirtschaftsplans in folgende fünf Produktbereiche:
- Produktbereich 1: Bewirtschaftung des Staatswaldes, - Produktbereich 2: Umweltvorsorge, - Produktbereich 3: Erholung und Umweltbildung, - Produktbereich 4: Leistungen für Dritte, - Produktbereich 5: Behördliche Aufgaben.