Die Aktion Blau wurde zum Markenzeichen in Rheinland-Pfalz für integrierte und nachhaltige Wasserwirtschaft. Diese Veröffentlichung stellt im ersten Teil alle Programme, Strategien und wegweisende Projekte vor. Im zweiten Teil werden beispielhafte Projekte der Aktion Blau vor Ort der letzten 10 Jahre dargestellt.
Maßnahmen, die zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt werden, sind aus den Zielen abzuleiten und untereinander inhaltlich, räumlich und zeitlich abzustimmen. Deshalb sind alle Maßnahmen im LANIS darzustellen. Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.
Natura 2000 Natura 2000 ist ein europaweites zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der in der EU gefährdeten Lebensräume und Arten. Dieses setzt sich aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) zusammen.
Die Gebiete der Vogelschutz-Richtlinie dienen der Erhaltung seltener und gefährdeter Vogelarten wie zum Beispiel Weiß- und Schwarzstorch, Eisvogel, Schwarz- und Mittelspecht, Uhu und Wanderfalke.
Die Schutzgebiete der FFH-Richtlinie dienen der Erhaltung ausgewählter gefährdeter Arten (ohne Vögel) und Lebensräume, darunter so genannte "prioritäre" Arten und Lebensräume. Dies sind Arten beziehungsweise natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefährdung in der EU von herausragender Bedeutung ist (Anhang I und II der FFH-Richtlinie).
Ziel von Natura 2000 ist der Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate.
Zur Umsetzung der Richtlinie werden für diese Schutzgebiete Bewirtschaftungspläne erstellt in denen die Schutzbedürftigkeit ihrer Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden.
Die nationale Schutzgebietstypen von Rheinland-Pfalz haben keine unmittelbare Bedeutung nach Europäischem Recht, da sie entweder zu kleinräumig (bspw. Naturschutzgebiete) oder von zu geringer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz sind (bspw. Naturparke).
Dementsprechend sind sie von lokaler, regionaler oder landesweiter Bedeutung für das Landschaftsbild und die naturnahe Erholung bzw. die Biodiversität.