IVU steht für eine Richtlinie der EU zur integrierten Vermeidung von Umwelteinwirkungen (d.h. sowohl Luft, als auch Abwasser); dies betrifft bestimmte Anlagenarten und bestimmte emittierte Stoffe (auch Klimagase). Wenn solche Anlagen bei Emissionen bestimmte Massenströme überschreiten, kommen sie in das EPER (European Pollution Emissions Register) und müssen nach Brüssel gemeldet werden und werden von der EU öffentlich bekannt gemacht.
Diese Broschüre beinhaltet die Bilanz, die Akteure und das Konzept "Naheprogramm" von 1994 - 2000. Folgende Aufgabengebiete des Programms werden aufgeführt: Rückhaltemaßnahmen Gewässerrenaturierungen Bodenordnungsverfahren Modellbetrieb "Bodenschonende Bearbeitung" Gewässerrandstreifen Ausgewiesene Überschwemmungsgebiete Gewässerpflegepläne Förderung Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL)
Gewässerpflegepläne, Gewässerrenaturierungsmaßnahmen und Gewässerrandstreifenprogramm zur Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit und Verbesserung der der Strukturgüte an Gewässern im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Aktion Blau.
Nationalparke sind nach § 24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald (Karte) wurde als grenzüberschreitender Nationalpark gemeinsam mit dem Saarland durch einen Staatsvertrag, unterzeichnet am 4.10.2014, ausgewiesen.
Der Nationalpark soll die Kriterien zur Bestimmung der Kategorie II der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) erfüllen und besteht aus Naturzonen, die der natürlichen Entwicklung (Wildnisbereiche) vorbehalten sind, und Pflegezonen, zur Pufferung der Naturzonen und zur Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaftsteile.