Das Entsorgungsanlagen-Kataster Rheinland-Pfalz gibt einen aktuellen Überblick über die Deponien DK I und DK II, Müllheizkraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bioabfallkompostwerke, Bioabfallvergärungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen, die der Entsorgung kommunaler Abfälle dienen.
Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.