Die Karte enthält die Standorte der Deponien für Siedlungsabfälle, Müllheizkraftwerke, mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, Vergärungsanlagen, Kompostierungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen. Zu dem jeweiligen Standort sind entsprechende Adressangaben hinterlegt. Dabei erhebt die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz. Es besteht eine "Andienungspflicht an die SAM" Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH; d. h. die SAM weist gemäß den zu entsorgenden Stoffen eine geeignete Anlage zu. Ergänzt durch die Auflistung von Zwischenlagern und Anlagen, die weitere Abfallarten wie z. B. Asbest und Teer annehmen.
"PRTR" steht für" Pollutant Release and Transfer Register".
Das ist ein europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister. Diese Berichterstattung erfolgt ab 2008 jährlich, beginnend für das Berichtsjahr 2007. Die Berichterstattung betrifft Betriebsstätten, die eine berichtspflichtige Tätigkeit ausüben und bei einzelnen Schadstoffen die zugehörigen Schwellenwerte überschreiten.
Die PRTR-Berichtspflicht informiert online über die - Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, - die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, - die Entsorgung von Schadstoffen ins Abwasser, das in externen Kläranlagen eingeleitet wird.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2014 , gegenwärtig aktuell
Umweltinspektionsberichte, Emissionsmessberichte, Genehmigungsbescheide, nachträgliche Anordnungen und maßgebliche BVT-Merkblätter von Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord
Der Umweltatlas stellt Umweltinformationen kartenbasiert im Internet dar. Er bietet einen einheitlich gestalteten, fachübergreifend ausgerichteten Einstieg in verschiedenste Umweltthemen. Neben den Karten enthält er Verweise zu Metainformationen sowie weiterführenden Informationen zu den Themen.
Die am 7. Januar 2011 in Kraft getretene europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert, dass für bestimmte Industrieanlagen und Deponien ein Umweltinspektionssystem eingeführt wird, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Umweltauswirkungen der betreffenden Anlagen sicherstellt. Anlagen in Rheinland-Pfalz, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, sind in dem Überwachungsplan Rheinland-Pfalz erfasst, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird.