In Altfahrzeugen sind zahlreiche Wertstoffe, wie Stahl, Kupfer, Leicht- und Edelmetalle, enthalten. Sie enthalten aber auch umweltgefährliche Stoffe wie Öle, Bremsflüssigkeiten und Schwermetalle. Bei der Entsorgung von Altfahrzeugen geht es daher einerseits um eine hochwertige Verwertung der Wertstoffe und andererseits um eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe.
Die Entsorgung von Altfahrzeugen wird in der AltfahrzeugV geregelt, die auf der EU-Altfahrzeugrichtlinie basiert.
Alle Sachverständigen haben der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) die von ihnen anerkannten Annahmestellen, Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung der gemeinsamen Stelle zu melden. Auf der Homepage von GESA können Sie sich auch über die in Rheinland-Pfalz ansässigen Altfahrzeug-Verwerterbetriebe informieren.
Die mittlere Hochwasserabflussspende MHQ und die Abflussspenden ausgewählter Jährlichkeiten wurden für die Landesfläche von Rheinland-Pfalz für alle Einzugsgebiete größer 10 km² regionalisiert. Grundlage hierfür waren die statistisch ermittelten Hochwasserwahrscheinlichkeiten an ca. 100 Pegeln und die verschiedenen Eigenschaften der Pegeleinzugsgebiete, sogenannte Geofaktoren.
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Siedlungsabfallbilanz ist als Teil A in der Landesabfallbilanz enthalten.
Das Grundstrukturelement beinhaltet Standortdaten bezüglich der Wachstumsbedingungen (Wärme-, Wasser-, Nährstoffversorgung, Grund- und Stauwassereinfluss, Substratreihen) für Waldbäume /Waldökosysteme.
Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Abteilung 4 - Ernährung, Tierschutz, ökologischer Land und Weinbau, Lebensmittelüberwachung