Zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – sogenannten Störfällen –, hat der europäische und nationale Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die spezielle Anforderungen an die Betriebsbereiche von Unternehmen stellen.
Aktuell liegen mit dem Klimabericht 2007 und dem Klimawandelbericht 2013 zwei Berichte vor, die sich mit den Folgen des Klimawandels in Rheinland-Pfalz beschäftigen und Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen unterbreiten.
Seit 2015 besteht ein Klimaschutzmonitoring gemäß § 7 Landesklimaschutzgesetz.
Außerdem finden Sie hier eine Verlinkung zu den Veröffentlichungen des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen.
Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken
Um seinen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Thema Radon zur Verfügung zu stellen, hat Rheinland-Pfalz eine Radon-Informationsstelle eingerichtet. Diese ist im Landesamt für Umwelt angesiedelt. Weitere Informationen bietet das Landesamt für Geologie und Bergbau (siehe Links unter der Rubrik "Verweise").
Klärschlämme sind aus dem Abwasser durch Sedimentation abgetrennte wasserhaltige Stoffe aus Abwasser, die aus kommunalen Kläranlagen stammen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Darüber hinaus wird Klärschlamm als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert.