Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung: •Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft, •abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und •Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.