Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
- Verzeichnis der erteilten Wasserrechte Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse für Gewässerbenutzungen, sowie wasserrechtliche Zulassungen von Gewässerausbau- und Deichausbaumaßnahmen - Verzeichnisse der Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen, wasserwirtschaftl. Mess-, Beobachtungs- und Untersuchungseinrichtungen