Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
Zuwendungen des Landes an kommunale Gebietskörperschaften und an Dritte im Bereich Abfallwirtschaft, Altlasten auf der Grundlage der Fördergrundsätze Abfall und Altlasten (VV des MUF)
Flächenkataster von altlastverdächtigen Flächen nach § 2 Abs. 6 BBodSchG mit Informationen über die Ausdehnungen der Altablagerung, die abgelagerten Abfälle/Materialien und ggf. durchgeführte geotechnische und historische Erkundungen und ggf. realisierte Schutzmaßnahmen bzw. Sanierungen