Das Forstliche Umweltmonitoring ist ein bundes- und europaweit abgestimmtes System zur fortlaufenden Überwachung der Waldökosysteme und ihrer Belastung durch natürliche und anthropogene Stressfaktoren. Zum einen werden an einem landesweiten Gitternetz für das Land repräsentative Informationen zum Waldzustand und dessen Entwicklung erhoben (Waldzustandserhebung, Waldbodenzustandserhebung, Waldernährungserhebung). Zum anderen erfolgen an ausgewählten Dauerbeobachtungsflächen eingehende Untersuchungen zur Analyse der Ursache-Wirkungszusammenhänge und der in den Waldökosystemen ablaufenden Prozesse. Erfasst werden Belastungsfaktoren wie Luftschadstoffe, Witterungsverläufe, Insekten- oder Pilzbefall, der Wasser- und Bioelementhaushalt sowie eine Vielzahl von Vitalitätsindikatoren.
Das Handbuch Umweltbildung bietet einen umfassenden Überblick über die Umweltbildungslandschaft in Rheinland-Pfalz. Weit mehr als 100 Einrichtungen sind mit einem Steckbrief, Angaben zu Arbeitsschwerpunkten und Projekten sowie Ansprechpartnern aufgeführt. Das Handbuch soll dazu beitragen, die Position der vielen Aktiven zu stärken, den Dialog weiter zu fördern und die Vernetzung der Einrichtungen zu intensivieren. Vor allem aber soll es die Bürgerinnen und Bürger über das erfreulich breite und pädagogisch anspruchsvolle Angebot in unserem Bundesland informieren.
Diese Datenbankanwendung des Ministeriums für Umwelt und Forsten ermöglicht die Abgabe von Eigenüberwachungsberichten gemäß der Eigenüberwachungsverordnung EÜVOA über das Internet
Die Holzeinschlags- und -verkaufsstatistiken werden vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten an das Statistische Landesamt gemeldet. Sie beinhalten Informationen zu eingeschlagenen und verkauften Holzmengen sowie zur Aufteilung der Mengen auf die einzelnen Waldbesitzarten.
In Rheinland-Pfalz hat die Landezentrale für Umweltaufklärung, die von der Landesregierung den Auftrag hat, die Öffentlichkeit über die Situation der Umwelt und über Grundsätze, Ziele und Maßnahmen der Umweltpolitik zu informieren, ihren Schwerpunkt auf die Aufklärung über globale und regionale Strategien der Nachhaltigkeit gelegt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG)verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe des DV-Programms ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall. Die Landesabfallbilanz wird jährlich in einer Broschüre herausgegeben.