Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
Die Karte enthält die Standorte der Deponien für Siedlungsabfälle, Müllheizkraftwerke, mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen, Vergärungsanlagen, Kompostierungsanlagen und Grünabfallkompostierungsanlagen. Zu dem jeweiligen Standort sind entsprechende Adressangaben hinterlegt. Dabei erhebt die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz. Es besteht eine "Andienungspflicht an die SAM" Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH; d. h. die SAM weist gemäß den zu entsorgenden Stoffen eine geeignete Anlage zu. Ergänzt durch die Auflistung von Zwischenlagern und Anlagen, die weitere Abfallarten wie z. B. Asbest und Teer annehmen.