Beschreibung und Ermittlung von Wildtierbeständen (Schwerpunkt Ungulaten und Carnivoren) hinsichtlich ihrer Verteilung und Populationsdynamik. Interaktion zwischen Ungulaten und Carnivoren sowie Einfluss auf ihren Lebensraum.
Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Die Ausweisung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde.
Zum Schutz des Grundwassers vor unmittelbaren Verunreinigungen oder weitreichenden Beeinträchtigungen werden Schutzgebiete mit verschiedenen Schutzzonen eingerichtet. Der Kartendienst zeigt die Wasserschutzgebiete und Zonen in Rheinland-Pfalz an. Es wird zwischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten, sowie Schutzgebieten mit Rechtsverordnung, abgegrenzten Schutzgebieten und Schutzgebieten im Verfahren unterschieden. Außerdem sind im Dienst die Mineralwassereinzugsgebiete enthalten.
Grundwasserentnahmen für öffentliche und private Trink- und Brauchwasserversorgung Techn. Daten, wasserrechtliche Daten, allgemeine Daten der Wasserfassungen, Wasserwerke, Betreiber, WSG