Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die den Verordnungen zum BImSchG unterliegen, z.B. Kleinfeuerungsverordnung, Lösemittelverordnung, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Bestandserfassung und -analyse der Auenamphibien in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
Für eine bessere Lesbarkeit wurden in Rheinland-Pfalz die angewendeten Methoden und Hintergrunddokumente aus dem Bewirtschaftungsplan in einen zusätzlichen Methodenband ausgegliedert.
Arten-Informationssystem: aktuelle, amtlich nachgewiesene Vorkommen rechtlich besonders geschützter Arten (kurz: Vorkommen geschützter Arten ) Amtliche Vorkommen planungsrelevanter Arten in Rheinland-Pfalz für Behörden und kooperierende Naturschutzverbände