Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Rheinland-Pfalz. Es besteht eine "Andienungspflicht an die SAM" Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH; d. h. die SAM weist gemäß den zu entsorgenden Stoffen eine geeignete Anlage zu. Ergänzt durch die Auflistung von Zwischenlagern und Anlagen, die weitere Abfallarten wie z. B. Asbest und Teer annehmen.
Im Rahmen des Hochwasserschutzes kann häufig die Schaffung von neuem Retentionsraum notwendig werden. Dabei fallen erhebliche Mengen Sediment/Baggergut an, dessen wirtschaftliche Weiterverwendung bzw. Entsorgung von erheblicher Bedeutung für die Gesamtkosten des präventiven Hochwasserschutzes ist. Die bisherigen Untersuchungen an mehreren Moselstandorten haben gezeigt, dass eine Kontamination der Ufer- und Flusssedimente der Mosel mit PAK zu besorgen ist. Die Entsorgung des Baggergutes als Sonderabfall wäre mit beträchtlichen zusätzl. Kosten verbunden. Ziel ist die Klärung der Herkunft, der Verbreitung, sowie des Gefährdungspotenzials der mit PAK kontaminierten Sedimenten an der Mosel.