In Altfahrzeugen sind zahlreiche Wertstoffe, wie Stahl, Kupfer, Leicht- und Edelmetalle, enthalten. Sie enthalten aber auch umweltgefährliche Stoffe wie Öle, Bremsflüssigkeiten und Schwermetalle. Bei der Entsorgung von Altfahrzeugen geht es daher einerseits um eine hochwertige Verwertung der Wertstoffe und andererseits um eine umweltverträgliche Entsorgung der Schadstoffe.
Die Entsorgung von Altfahrzeugen wird in der AltfahrzeugV geregelt, die auf der EU-Altfahrzeugrichtlinie basiert.
Alle Sachverständigen haben der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) die von ihnen anerkannten Annahmestellen, Demontagebetriebe, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung der gemeinsamen Stelle zu melden. Auf der Homepage von GESA können Sie sich auch über die in Rheinland-Pfalz ansässigen Altfahrzeug-Verwerterbetriebe informieren.
Die Sturzflutgefahrenkarten zeigen die Wassertiefen, die Fließgeschwindigkeiten und die Fließrichtungen von oberflächlich abfließendem Wasser infolge von Starkregenereignissen. Dafür werden drei Szenarien mit unterschiedlicher Niederschlagshöhe und -dauer betrachtet: ein außergewöhnliches Starkregenereignis (SRI 7) mit einer Regenmenge von ca. 40 - 47 mm in einer Stunde, ein extremes Starkregenereignis (SRI 10) mit einer Regenmenge von ca. 80 - 94 mm in einer Stunde und ein extremes Starkregenereignis (SRI 10) mit einer Regenmenge von ca. 124 - 136 mm in vier Stunden.
Mittlerer Jahresniederschlag in mm (Bezugszeitraum 1991 - 2020, Kalenderjahr). Datenbasis: HYRAS-DE-PRE v5.0 des Deutschen Wetterdienstes, Werte aggregiert und gemittelt.
Im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden Hochwassergefahrenkarten erstellt und in einem sechsjährigen Zyklus überarbeitet. Bei den Daten zu den vom Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Gebieten handelt es sich um vorläufige Daten.
Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums wird jährlich eine Landesabfallbilanz erstellt. Die Siedlungsabfallbilanz ist als Teil A in der Landesabfallbilanz enthalten.
Das Grundstrukturelement beinhaltet Standortdaten bezüglich der Wachstumsbedingungen (Wärme-, Wasser-, Nährstoffversorgung, Grund- und Stauwassereinfluss, Substratreihen) für Waldbäume /Waldökosysteme.
Gemäß § 30 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellen die Bundesländer für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne auf, die alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben sind.