In Rheinland-Pfalz darf zur Vermeidung von Wildschäden Rot-, Dam- und Muffelwild nur innerhalb der für diese Wildarten jeweils gesondert abgegrenzten Bezirke bewirtschaftet werden (Bewirtschaftungsbezirke). Innerhalb eines Bewirtschaftungsbezirkes bilden die jagdausübungsberechtigten Personen für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese Hegegemeinschaften dienen der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege dieser Wildarten mit großräumiger Lebensweise nach einheitlichen Grundsätzen.
Auskunft erteilen die jeweiligen örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden bei den Kreisverwaltungen oder bei den kreisfreien Städten oder die Obere Jagdbehörde bei der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt a. d. W.
Das Grundstrukturelement beinhaltet Standortdaten bezüglich der Wachstumsbedingungen (Wärme-, Wasser-, Nährstoffversorgung, Grund- und Stauwassereinfluss, Substratreihen) für Waldbäume /Waldökosysteme.
Bestandserfassung und -analyse des Haselhuhns in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Umwelttechnologien sind eine der Grundvoraussetzungen für den Klima- und Ressourcenschutz und bieten ein großes Potenzial für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der meisten Wirtschaftszweige in Rheinland-Pfalz. Mit dem Umwelttechnik-Netzwerk Ecoliance Rheinland-Pfalz e.V. wurde eine Plattform zum Wissens- und Technologietransfer geschaffen, die Unternehmen und Kommunen bei der nachhaltigen Transformation ihrer Prozesse nutzen können. Weitergehende Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums.