Die Erstellung des Kontrollplans nach Art. 50 Abs. 2a der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) unterliegt für Rheinland-Pfalz dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums und umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz. Er wird mindestens alle drei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. Zielsetzung des vorliegenden Kontrollplans sind effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen unter Nutzung der vorhandenen personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen.
Bericht über die Arbeit der Steuerungsgruppe "Vermeidung und Verwertung von Abfällen" zu den Projekten Lackieranlagen, Galvanikanlagen, Lösemittelabfälle, ölhaltige Abfälle aus dem Kfz-Bereich, Kühlschmierstoffe und ölhaltige Schleifschlämme
Tagungsbeiträge zur Veranstaltung "Vermeidung/Verwertung von Farb- und Lackschlämmen sowie von anderen lackierspezifischen Reststoffen/Abfällen, Oktober 1995
Jährlich erfaßte Meßdaten der Deponiebetreiber zum Deponieverhalten von Siedlungsabfalldeponien mit Ergebnissen zur Grundwasserüberwachung, dem Setzungsverhalten, zur Verfüll- und Restvolumenermittlung, zu Gasanalysen und Mengenmessungen