Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Handlungshilfe "Abfälle aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden" zur Einstufung der anfallenden Abfälle und mit Hinweisen zu Vermeidungs- und Verwertungsmöglichkeiten, Januar 2002
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Vermeidung, Behandlung und Verwertung von mineralölhaltigen Abwässern und Abfällen aus Betriebsstätten zur Wartung, Reinigung, Betankung und Demontage von Fahrzeugen
Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1998 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe der DV-Anwendung ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind nach § 7 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG)verpflichtet, jährlich Bilanzen über Art, Menge und Verbleib der ihnen überlassenen verwerteten und beseitigten Abfälle zu erstellen. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führt diese Einzelbilanzen mit Hilfe des DV-Programms ABIS in einer Datenbank zusammen und erstellt daraus die Landesabfallbilanz, Teil Siedlungsabfall. Die Landesabfallbilanz wird jährlich in einer Broschüre herausgegeben.