Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete Bedeutung für die Erholung gesichert werden.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten.
Bestandserfassung und -analyse der Auenamphibien in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Auswirkung der Bebauung und anderer Nutzungsänderungen (z.B. Waldschäden) auf die Hochwasserabflüsse werden für den Oberrhein vereinfacht quantifiziert.
Bestandserfassung und -analyse der Westlichen Steppensattelschrecke in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Giftinformationszentralen beraten bei Notfällen und bei chronischen Vergiftungen. Die seit 1966 bestehende Mainzer Beratungsstelle bei Vergiftungen ist der Johannes Gutenberg-Universität angegliedert und in das Klinikum der Universität integriert. Sie gehört zu den drei großen Zentren in Deutschland und ist die gemeinsame Giftinformationszentrale für die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie berät in Notfällen und bei chronischen Vergiftungen im 24 Stunden-Dienst und an 365 Tagen im Jahr. Eine Intensivstation und ein Toxikologisches Labor sind angeschlossen.
Bestandserfassung und -analyse des Hochmoor-Perlmutterfalter in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Datensammlung mit regionaler Referenzierung zur Überwachung und zum Nachweis von Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung bei zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft