Kläranlagen sind energetische Großverbraucher. Sie sollen nach Vorgabe der Abwasserverordnung so errichtet, betrieben und benutzt werden, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird. Das bei der Abwasserbeseitigung vorhandene Einsparpotenzial soll genutzt werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
Der Stromverbrauch von Kläranlagen ist abhängig vom eingesetzten Reinigungsverfahren, aber auch von den örtlichen Randbedingungen wie etwa unterschiedliche Gefälle im Einzugsgebiet und damit Energiebedarf bei Pumpen. Kleine Kläranlagen haben außerdem in der Regel einen spezifisch höheren Energiebedarf als große. Der größte Anteil der verbrauchten Energie kommt in der biologischen Behandlung zur Belüftung der Becken zum Einsatz.
Unser Projekt „Steigerung der Energieeffizienz von Abwasseranlagen“, welches ich in Auftrag gegeben habe, greift die genannten Herausforderungen auf. Unter Mitwirkung der TU Kaiserslautern und der Wupperverbandsgesellschaft mbH wurden Energieanalysen an ausgewählten rheinland-pfälzischen Kläranlagen durchgeführt. Es wurde die derzeitige Situation in Rheinland-Pfalz untersucht und das aktuelle energetische Einsparpotenzial abgeschätzt. Die Machbarkeit und die Übertragbarkeit auf weitere Kläranlagen wurden herausgearbeitet.
In dem vorliegenden Bericht werden die erfassten Daten des Jahres 2011 verglichen und ausgewertet. Damit wird das Projekt „Steigerung der Energieeffizienz auf Abwasseranlagen“ des Umweltministeriums aus dem Jahr 2007 fortgeführt und es werden zukünftige handlungsschwerpunkte im Bereich der Energieeffizienz aufgezeigt.
Der Referenzertrag der jeweiligen Windenergieanlage ist ein maßgebendes Kriterium für die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Anlage an dem einzelnen Anlagenstandort. Für das im Windatlas verwendete Windmodell wurde der Referenzertrag für eine moderne Windenergieanlage der 3 MW-Klasse mit einer Nabenhöhe von 140 m über Grund berechnet. Zur Berücksichtigung der Höhe der einzelnen Windenergieanlagenstandorte wurde eine Luftdichtekorrektur der Leistungskennlinie für jeden Berechnungspunkt bei einer Auflösung von 50 m x 50 m durchgeführt. In der nebenstehenden Karte ist die Verteilung von Flächen mit einem Referenzertrag von 80 % auf einer Höhe von 140 m über Grund ausgewiesen.
Der vorliegende Leitfaden soll als Arbeitshilfe für den wasserwirtschaftlichen Vollzug aber auch für kommunale und private Investoren und Planer von Windenergieanlagen und Windparken dazu beitragen, wichtige Kriterien für die Einzelfallprüfung von möglichen Standorten zu definieren. Ziel des Leitfadens ist es, Prüfkriterien für eine mögliche Befreiung vom grundsätzlichen verbot von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten (Schutzzonen II und III) landesweit weitgehend zu vereinheitlichen.
Ziel des Leitfadens ist die Sicherstellung eines dauerhaften, flächendeckenden Grundwasserschutzes bei der Realisierung von Erdwärmegewinnung durch Erdwärmesonden als ökologisch sinnvolle Form der Energiegewinnung.
In Deutschland nehmen derzeit Betreiber von rund 1800 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke. Seit dem Jahr 2013 sind über CO2 hinaus weitere Treibhausgase und Branchen einbezogen. Seit 2012 ist auch der Flugverkehr, soweit er EU-Flughäfen berührt, in den Emissionshandel einbezogen.
Emissionshandel
Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem das Klima geschützt werden soll. Die Treibhausgas-Emissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen werden auf eine Gesamtmenge – das sogenannte "Cap" – begrenzt und in Form handelbarer Rechte (Berechtigungen) ausgegeben. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher also für ein Unternehmen. Wer seine Treibhausgas-Emissionen reduziert, kann die entsprechend weniger benötigten Rechte verkaufen. Emissionshandel ist also der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen. Er gehört zu den sogenannten Kyoto-Mechanismen. Im Januar 2005 wurde der Emissionshandel in der Europäischen Union eingeführt. Das Kyoto-Protokoll erlaubt auch den internationalen Handel mit Treibhausgasen.