Fachaufgabe
Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes
Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift "Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)" vom 01. Dezember 2015 (MinBl. S. 362), im Wege der Projektförderung:
•Stoffstrommanagementkonzepte der Kreislaufwirtschaft,
•abfallwirtschaftliche Untersuchungen und Maßnahmen und
•Untersuchungen und Maßnahmen des Bodenschutzes.
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