Informationen zu Landesforsten Rheinland-Pfalz, der Förderung von und den landesrechtlichen Regelungen zu Wald, Forstwirtschaft und Jagd in Rheinland-Pfalz, Leitbildern, Konzepten sowie Programmen (v.a. Veranstaltungen im Rahmen von "Treffpunkt Wald").
Am Standort der ehemaligen Urananlage Ellweiler wird seit dem Jahr 1989 am Standort ein hydrochemisches Messprogramm durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link in der Rubrik "Verweise".
Die Boden-Dauerbeobachtung ist ein Instrument zur langfristigen Erfassung von Veränderungen der Bodenzustände und von -funktionen. Sie ist damit ein Bestandteil einer medienübergreifenden - Luft, Klima, Boden, Bodenlebewelt, Wasser - Ökosystemforschung und in Rheinland-Pfalz in umfassende Monitoringprogramme der Forstverwaltung eingebunden.
1. OSIRIS konforme Kartierung und Führung der amtlichen Vorkommen von Tierarten und Pflanzenarten im Arteninformationssystem = aktuell nachgewiesene Vorkommen rechtlich besonders geschützter Arten (Vorkommen geschützter Arten ) sowie bei der Erfassung von Tieren und Pflanzen. 2. Führen von Listen (Rote Liste etc.), Durchführung von Artenhilfsprogrammen für Tiere und Pflanzen sowie ARTeFakt (mögliche Verbreitungsbereiche von Arten und Informationen zu Tier- und Pflanzenarten).
Die Kampagne Treffpunkt Wald ist eine Veranstaltungsinitiative des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz / Landesforsten Rheinland-Pfalz. Schirmherren der Kampagne sind Ministerpräsident Kurt Beck und Forstministerin Margit Conrad.
Für die Natura 2000-Gebiete werden Bewirtschaftungspläne erstellt, in denen die Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden.
Die erforderlichen Maßnahmen für die einzelnen Gebiete und die Überwachung im Hinblick auf den Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen und Arten werden von der oberen Naturschutzbehörde im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern unter Beteiligung der Betroffenen in Bewirtschaftungsplänen festgelegt. Die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Bewirtschaftungspläne erfolgt vor allem durch vertragliche Vereinbarungen (siehe § 25 Abs. 2 und 3 LNatSchG).
Damit die Effizienz der Maßnahmen verbessert werden kann, sollen die Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwandes und der damit erreichten Ziele regelmäßig überprüft und untereinander abgeglichen werden.