Fachaufgabe
Das Klimaschutzmonitoring gemäß § 7 Landesklimaschutzgesetz verfolgt das Ziel, die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz, die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung zu erfassen.
Die Ergebnisse werden seit dem Jahr 2015 alle zwei Jahre als Kurzberichte im Rahmen der Energieberichte der Landesregierung sowie alle vier Jahre – ab dem Jahr 2017 – als zusammenfassende Berichte veröffentlicht.
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